Wirtschaft

Ratingagenturen geht es an den Kragen

Als Lehre aus der Krise nimmt die EU Ratingagenturen an die Kandare. Künftig sollen die Bonitätsprüfer für grobe Fehlurteile haftbar sein.
Heute Redaktion
14.09.2021, 03:21

Anleger und Emittenten können vor Gericht Verluste einklagen, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen. Zudem müssen Unternehmen wie Moody's, Fitch oder Standard & Poor's, die großen Drei der Branche, ihre Urteile besser begründen und offenlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidung gefällt haben. Auf diese Regeln einigten sich EU-Kommission, Europaparlament und EU-Staaten. Die neuen Regeln sollen im Februar oder März nächsten Jahres in Kraft treten.

Die wichtigsten Regeln

Im Mittelpunkt stehen verschärfte Vorgaben für die Bekanntgabe von Bonitätsbewertungen. So dürfen die Agenturen Bewertungen von EU-Staaten nur an drei vorher festgelegten Terminen verkünden. Dies darf nur außerhalb der Geschäftszeiten sein und rechtzeitig bevor in Europa die Börsen öffnen. Auf diese Weise will die EU nervöse Reaktionen der Märkte abmildern. Zudem sollen Interessenkonflikte vermieden werden. So gibt es Grenzen für Anteile, die ein Investor an mehreren Ratingagenturen halten darf, und umgekehrt für die Beteiligung einer Agentur an einem Unternehmen, das sie bewertet.

In der Finanzkrise waren Ratingagenturen immer wieder in die Kritik geraten, weil sie Bewertungen von Euro-Krisenstaaten etwa kurz vor EU-Gipfeln veröffentlichten und damit die Politik unter Druck setzten. Der Vorwurf lautet, dass sie auf diese Weise die Krise verschärften. Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, der den Vorschlag erarbeitet hatte, begrüßte die Einigung und sagte, mit den neuen Regeln "reduzieren wir spürbar das Risiko einer zukünftigen Finanzkrise."

Im Laufe der Verhandlungen ist die EU allerdings weit hinter den ursprünglichen Plänen geblieben. Vom Tisch ist etwa die Forderung, den Ratingagenturen die Benotung von Euro-Krisenstaaten komplett zu untersagen, solange diese Rettungsprogramme bekommen. Auch die Vorgabe, dass Anleihe-Emittenten nach einigen Jahren die Ratingagentur wechseln müssen, ist nicht mehr enthalten. So sollen nur noch Anbieter komplizierter verbriefter Produkte alle vier Jahre den Bonitätsprüfer wechseln. Dies soll verhindern, dass sich die gewinnorientierten Ratingagenturen mit zu positiven Einstufungen das Wohlwollen ihrer Geldgeber sichern.

Moody's in Sorge

Die betroffenen Ratingagenturen meldeten dagegen Bedenken an. "Wir haben bereits unsere Sorge über potenzielle Marktkonsequenzen einiger der Vorschläge zum Ausdruck gebracht", teilte Moody's mit. Standard & Poor's und Fitch erklärten, auf den endgültigen Text zu warten und mit den Aufsehern zusammen arbeiten zu wollen.