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Ratte läuft durch Feinkost in Wiener Supermarkt

Leservideo aus der Rubrik "Dinge, die man nicht unter der Wurstschneidemaschine sehen will"...

Heute Redaktion
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Dieser pelzige Supermarktbesucher könnte dem ein oder anderen Feinkost-Liebhaber den Appetit verderben - auch wenn er zu Wien gehört, wie die Panier aufs Schnitzel. "Heute"-Leser Alen K. filmte den Nager am Mittwochabend in einem Wiener Supermarkt in Wien.

"Ich war im Auto und hab auf meine Freundin gewartet. Dann hab ich die Ratte gesehen. Das war um 19:40 Uhr."

Ratte hatte ganzen Supermarkt für sich

Wie in dem Video zu sehen ist, kriecht die Ratte in der Feinkostabteilung unter der Theke, auf der die Wurst-Schneidemaschinen stehen, hervor. Dann spaziert sie flotten Schrittes auf die gegenüberliegende Seite und verschwindet wieder unter den Regalen.

Laut Informationsseite der Stadt Wien sind Ratten sehr intelligente und aktive Tiere. Durch die kurze Tragzeit und die Wurfzahl von vier bis zwölf Jungen pro Weibchen alle drei bis vier Wochen vermehren sie sich in kürzester Zeit um ein Vielfaches. Sie dringen überall ein, fressen alles an und können sich sogar durch Mauern und Holzwände arbeiten, um in Wohnungen zu gelangen.

Mit dem Schmutz auf ihrem Fell und mit ihren Exkrementen verunreinigen sie den menschlichen Wohnbereich. Sie übertragen zahlreiche Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose.

Da der Supermarkt um 19.30 Uhr schließt, hat der hungrige Nager wohl in dem Supermarkt übernachtet. Ein kulinarisches Paradies - denn Ratten sind Allesfresser. Von Samen über Nüsse, Früchte bis Fleisch essen sie alles, was sie finden.

Um ein Überhandnehmen der Ratten in Wien zu verhindern, sind Wiener Liegenschaftseigentümer verpflichtet, vorbeugende und Ratten bekämpfende Maßnahmen zu setzen:

- Regelmäßige Nachschau durch befugte Schädlingsbekämpfer

- Bekämpfungsmaßnahmen (Köderauslegung) bei Rattenbefall oder der Gefahr eines solchen durch beauftragte Schädlingsbekämpfer

Rattenverordnung

Seit 2005 stellt die Rattenverordnung den Liegenschaftseigentümern frei, welche berechtigte Person für Schädlingsbekämpfung sie mit den Nachschauen und den Bekämpfungsmaßnahmen beauftragen. Die Eigentümer und die beauftragten Schädlingsbekämpfer haben die Nachweise über die Nachschauen und die Bekämpfungsmaßnahmen drei Jahre zur Einsichtnahme durch Organe des Magistrats bereitzuhalten beziehungsweise über Aufforderung vorzulegen.

Bei Gefahr im Verzug kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu bezahlen.

(mp)

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