Österreich

Rauchen ab sofort in St. Pöltner Wäldern verboten

Heute Redaktion
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Symbolfoto eines Waldbrandes.
Symbolfoto eines Waldbrandes.
Bild: Einsatzdoku.at

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt nun auch für den Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung. Zündeln und Rauchen ist damit streng verboten.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten ließ mit Freitag die Waldbrandverordnung für den gesamten Verwaltungsbezirk (also auch St. Pölten-Land) in Kraft treten. Weil die Waldböden derartig ausgetrocknet sind, dass schon kleine Funken für Brände sorgen können, ist Rauchen und Zündeln im oder beim Wald bis auf weiteres bei Strafe verboten.

Verstöße gegen die Verordnung können mit bis zu 7.270 Euro oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

Im Bezirk St. Pölten kam die Waldbrandverordnung vergleichsweise spät, in den meisten anderen Bezirken trat sie heuer bereits im April in Kraft – "Heute" berichtete.

Rauchen und Zündeln ist demnach auch in den Bezirken Baden, Melk, Tulln, Korneuburg, Wr. Neustadt, Amstetten, Krems, Mistelbach, Scheibbs, Gänserndorf, Horn, Bruck, Zwettl, Mödling, Hollabrunn und Neunkirchen verboten. Die Verordnungen sind bis auf Widerruf oder bis Ende Oktober in Kraft. (min)