Österreich

Rauchen, Ausgehen: Wien ändert Gesetze

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Sabine Hertel

Der Wiener Landtag beschließt heute eine Änderung des Jugendschutzgesetzes. Damit werden die Bestimmungen zu Rauchen und Ausgehzeiten österreichweit harmonisiert.

Eine Anhebung des Alterslimits für den Genuss von Tabak und hochprozentigen Getränken sowie eine Anpassung der Ausgehzeiten: Das sind die Eckpunkte des neuen Wiener Jugendschutzgesetzes, das heute einstimmig im Landtag beschlossen werden soll. Bereits im Vorfeld hatten neben SPÖ und Grüne auch die Oppositionsparteien ÖVP, FPÖ und Neos ihre Zustimmung zu dem neuen Gesetz erklärt.

Die Anhebung der Altersgrenze fürs Rauchen in Wien (von 16 auf 18 Jahren) wurde zuvor lange diskutiert. Im heurigen Frühjahr gab es dann im Rahmen einer zweitätigen Konferenz der Landesjugendräte ein Beschluss, dieser wird nun in Wiener Recht umgewandelt.

"Die österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen war Wien schon seit vielen Jahren ein großes Anliegen. Mit Niederösterreich und Burgenland haben wir ja bereits seit einiger Zeit harmonisierte Bestimmungen. Umso erfreulicher ist, dass der gemeinsame Beschluss der Bundesländer vom Frühjahr 2018 nun auch im Wiener Landtag umsetzt wird", betont Wiens Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Konkret sieht das neue Wiener Jugendschutzgesetz vor, dass Rauchen und der Konsum von "hartem" Alkohol erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Die Regelung des Rauchverbots umfasst neben Tabak auch erstmals Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten.

Der Stadtrat betonte, dass nur ein Gesamtpaket Sinn mache, in dem der Umgang mit Alkohol sowie die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Ausgehzeiten nahezu vereinheitlicht werden. "Es hat sich auch ausgezahlt, die Jugendlichen in die Vorbereitungen mit ein zu beziehen und auf stärkere Präventionsmaßnahmen des Bundes zu pochen", so Czernohorszky.



Wien habe vor allem auf ein verstärktes Engagement des Bundes in der Gesundheitsprävention gedrängt – "denn die Vorbildwirkung der auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse beim Thema Rauchen ist fatal", so der Stadtrat. "Auch darum war es uns so wichtig, dass noch mehr in die Prävention investiert wird, um Jugendliche auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen!"

Eine Änderung bringt das neue Jugendschutzgesetz auch bei den Ausgehzeiten: Künftig dürfen Jugendliche bis 14 Jahren bis 23 Uhr ohne Erwachsenen-Begleitung unterwegs sein (bisher galt 22 Uhr). Bis 16 Jahre ist Ausgehen bis 1 Uhr erlaubt, und ab 16 Jahre gibt es dann keine Beschränkung mehr.

(lok)