Weil er an Raucherhusten leidet, sollte ein 47-Jähriger seinen Fahrausweis abgeben. Er stelle ein Risiko im Straßenverkehr dar. Experten halten das für übertrieben.
Ein 47-jähriger Autofahrer wurde in der Schweiz betrunken am Steuer erwischt. Die verkehrsmedizinische Untersuchung zeigte, dass er offenbar öfter zu viel trinkt. Deshalb wurde ihm der Führerschein von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) entzogen. Will er ihn zurück, muss er sechs Monate abstinent sein und sich einer Therapie unterziehen, schreibt die "Solothurner Zeitung". Damit war der Mann einverstanden.
Um seinen Führerschein zurückzubekommen, brummte die MFK dem 47-Jährigen zudem einen Rauchstopp auf. Das Amt stützt den Entscheid mit einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Zürich. Dieses zeigt auf, dass bei fortlaufendem Nikotinkonsum und der Lungenkrankheit COPD ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, am Steuer wegen eines Hustenanfalls ein Blackout (Hustensynkope) zu erleiden.
Fall geht an die MFK zurück
Der Mann, der laut der Zeitung zwei Packungen Zigaretten pro Tag raucht, war in der Vergangenheit einmal wegen einer solchen Synkope behandelt worden. Gegen den Rauchstopp legte er Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn kam in seinem Urteil zwar zu folgendem Schluss: "Der Tabakkonsum kann "im Einzelfall gesundheitliche Probleme verursachen und dadurch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Fahrers derart einschränken, dass dieser nicht mehr in der Lage ist, ein Motorfahrzeug sicher zu führen".
Dennoch hob das Gericht die Auflage vorläufig auf. Denn der Mann konnte mit einem Bericht eines Pneumologen aufzeigen, dass er nicht an einer Raucherlunge leidet. Das Verwaltungsgericht befand deshalb, dass die Auflagen "so nicht mehr Gültigkeit haben können", zitiert die Zeitung aus dem Urteil. Es wies den Fall deshalb zurück an die MFK.
"Dann dürften Menschen mit einer Erkältung auch nicht fahren"
Für Pneumologe Thomas Rothe darf der Fall des Ausweisentzugs wegen Raucherhustens nicht Schule machen: "Natürlich kann ein Hustenanfall am Steuer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Husten bei COPD kommt aber selten so massiv und unvermeidbar wie bei einer Erkältung oder einem Keuchhusten. Insofern dürften Menschen mit einer Erkältung oder Keuchhusten auch nicht fahren", sagt er zu "20 Minuten".
Rothe findet deutliche Worte: "Die Auflage, er müsse mit dem Rauchen aufhören, ist hier völlig fehl am Platz, obwohl ich mir das als Pneumologe wünschen würde." Manche Menschen husteten aber vorübergehend nach dem Nikotinstopp sogar noch mehr. Medizinisch bestehe kein sinnvoller Zusammenhang zwischen Rauchstopp und Weiterrauchen hinsichtlich Fahrtüchtigkeit. Man dürfe das Problem nicht verallgemeinern.
Ein Fahrer muss fahrtauglich sein
Synkopen seien nicht zwingend auf COPD zurückzuführen. "Sie können durch Herz-Kreislaufprobleme entstehen", erklärt Rothe. "Es gibt aber auch Menschen, die einen sogenannten Lachschlag oder Hustenschlag entwickeln. Das heißt, bei einem starken Husten durch eine banale Erkältung oder einem lautem Lachen kann es kurzfristig zu einer Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff kommen – verbunden mit kurzem Bewusstseinsverlust."
Das Straßenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Motorfahrzeugführer über eine Fahreignung und Fahrkompetenz verfügen müssen. Sie müssen deshalb unter anderem "die erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen" haben. "Eine Hustensynkope kann durchaus kurzzeitig die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen oder sogar kurzzeitig ausschalten", erklärt TCS-Sprecher Daniel Graf.
Dass nun alle betroffenen Raucher automatisch den Ausweis abgeben müssen, sei jedoch nicht sinnvoll: "Es geht grundsätzlich nicht, alle Personen vom Straßenverkehr auszuschließen, die eine Veranlagung aufweisen, eine Krankheit zu entwickeln, deren mögliche Symptome ein Risiko darstellen, für den Fall, dass sie während des Fahrens auftritt", sagt Graf. "Die Behörden haben kein Recht, auf der Basis eines rein hypothetischen Risikos einzuschreiten, sondern nur dann, wenn jemand konkret, also nicht nur hypothetisch ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt." Er appelliert an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, seine Fahrtüchtigkeit richtig einzuschätzen.
Die Bilder des Tages
(vro)