Österreich

Rauchfangkehrer bewahrten 20.000 Mieter vor Vergiftung

Heute Redaktion
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Seit 2012 überprüfen die Rauchfangkehrer in Wien im Rahmen der jährlichen Hauptkehrung auch den Lufthaushalt in den Wohnungen. Seit Durchführung dieser Maßnahme konnten Kohlenmonoxid-Unfälle um 30% und Todesfälle um 85% reduziert werden.

Seit 2012 überprüfen die Rauchfangkehrer in Wien im Rahmen der jährlichen Hauptkehrung auch den Lufthaushalt in den Wohnungen. Seit Durchführung dieser Maßnahme konnten Kohlenmonoxid-Unfälle um 30% und Todesfälle um 85 % reduziert werden.
Die Wiener Kehrverordnung 2016, die mit 5. Juli in Kraft getreten ist, konkretisiert die im Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 normierte Überprüfungspflicht und beseitigt letzte Unsicherheiten oder Missverständnisse bei der Auslegung. Die Wiener Landesregierung legt die jährliche Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr durch einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR) im Zuge der jährlichen Hauptkehrung unmissverständlich fest.

Überprüfung zahlt sich aus

Die Luftzahlmessung stellt die effektivste und kostengünstigste Methode zur Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr dar. Dabei wird das Verhältnis von Zu- und Abluft verglichen, um zu sehen, ob genügend Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist und der Zustand der Abgasanlage geprüft. Grund: So wird sichergestellt, dass der Kohlenmonoxid-Anteil keine gesundheitsschädlichen, bzw. lebensbedrohlichen Werte erreichen kann! „Die Überprüfung des Lufthaushaltes ist lebenswichtig und wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht“, so Josef Rejmar, Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer. Durch das effiziente Verfahren konnten 2015 über 8.000 defekte Anlagen sichergestellt und somit knapp 20.000 Wiener vor einer potentiellen Kohlenmonoxid-Vergiftung bewahrt werden.

Nur von öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer 

Damit eine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden kann, wurde in der Wiener Kehrverordnung 2016 bestimmt, dass die Überprüfung nur von öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer (ÖZR) durchgeführt werden darf. Die öffentliche Zulassung erfordert eine professionelle Fachausbildung und verpflichtet zu regelmäßigen Schulungen sowie fortlaufenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Effiziente Umsetzung im Zuge der Hauptkehrung

Um den Aufwand für die BewohnerInnen möglichst gering zu halten, wird die Luftverbundüberprüfung einmal jährlich im Zuge der Hauptkehrung durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Hauseigentümer, der auch für die rechtzeitige Bestellung verantwortlich ist.

Ausnahme: Dokumentation und Vergleich

Der Rauchfangkehrer kann im Zuge der Überprüfung damit beauftragt werden die baulichen Begebenheiten der Wohnung genau zu dokumentieren. Das betrifft unter anderem Anzahl, Zustand und Position aller Geräte und Gegenstände, die den Lufthaushalt beeinflussen. Dazu gehören – unter anderem – Fenster und Türen, Dunstabzugshauben, Ventilatoren und Klimaanlagen sowie Teppiche und Vorhänge. Sollte sich in den Folgejahren nichts an der dokumentierten Zusammenstellung ändern, erübrigt sich die Luftzahlmessung. Allerdings ist der detaillierte Jahresvergleich in den meisten Fällen um einiges zeitaufwendiger und somit teurer als eine erneute Luftverbundprüfung. Zudem können verschmutzte Geräte bei dieser Methode nicht erkannt werden.

Weitere Ausnahme: Nur Experten

Die Luftzahlmessung darf auch durch andere befugte Experten durchgeführt werden. Um die Sicherheit der Bewohner zu garantieren und sie vor unsachgemäß erstellten Ergebnissen zu schützen, müssen diese extern erstellten Befunde dem ÖZR im Zuge der Hauptkehrung zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Befund darf zu diesem Zeitpunkt außerdem nicht älter als dreizehn Wochen sein.