Wirtschaft

Auch NÖGKK verbietet Mitarbeitern Rauchen

Immer mehr Unternehmen sehen Rauchen als Auszeit von der Arbeit. Aber: Ist das legal?
Heute Redaktion
13.09.2021, 21:21

Müssen Mitarbeiter Zeit, die durch Zigarettenpausen verloren geht, einarbeiten? Ist Rauchen nur mehr in der Freizeit möglichl?

Diese Fragen quälen derzeit die Belegschaften vieler Unternehmen. So fordern z.B. Salzburger Landeskliniken oder die Kärntner Gebietskrankenkasse, dass Mitarbeiter für Rauchpausen künftig „ausstempeln".

Aber auch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) erlaubt künftig keine Rauchpausen in der Dienstzeit mehr - 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort beschäftigt. Zwei Drittel davon sind Nichtraucher, über 500 rauchen. Doch ab 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag, dürfen sie das zu bestimmten Zeiten nicht mehr. Während der Kernzeit, ab 8.30 bis 11.00 Uhr, könne ein Raucher das Betriebsgelände nicht verlassen, weil Rauchen kein wesentlicher, wichtiger Grund ist. Somit könne er weder ausstechen, noch könne er es nacharbeiten, das wäre eine so genannte Pflichtverletzung, so NÖGKK-Chef Günther Steindl zum ORF. Wer seinen Arbeitsplatz künftig verlässt um zu rauchen, verletzt demnach seine Pflichten. Und das könnte im schlimmsten Fall auch die Kündigung bedeuten.

ÖGB: Rauchverbote legal

Ist das alles arbeitsrechtlich möglich? Rauchverbote können jederzeit durch eine Betriebsvereinbarung im Unternehmen verhängt werden, erklärt der Gewerkschaftsbund gegenüber „Heute". In diesem Fall müsse man für die Zigarettenlänge eine Auszeit vom Job nehmen.

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Allerdings: Kurze Rauchpausen seien den Arbeitnehmern grundsätzlich zuzugestehen, wenn das der „betrieblichen Übung" entspreche, betonte der ÖGB. Dauer und Häufigkeit der Rauchpausen sollten dafür im Betrieb festgelegt werde

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