Österreich

Rauchverbot: Wer zahlt für die Tschickstummel?

Heute Redaktion
Teilen
Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer kritisiert die Folgen des allgemeinen Rauchverbots.
Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer kritisiert die Folgen des allgemeinen Rauchverbots.
Bild: iStock, Daniel Schaler

Ab 1. November hat es sich in der Gastronomie ausgeraucht. Für die Lokale bedeutet das neben möglichen Einbußen auch die Frage: Was ist schlimmer, Müll oder Lärm?

Am Freitag um Mitternacht tritt das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Ab dann müssen Raucher für den Tabak-Konsum vor die Türe gehen. Doch mehr Menschen vor dem Lokal bedeutet zwangsläufig auch mehr Zigarettenstummel auf dem Boden. Seit der Reform des Wiener Reinhaltegesetzes ist für das Wegwerfen einer Zigarette eine Strafe bis zu 90 Euro möglich. Wer zahlt das dann? Der Raucher oder das Lokal?

"Der Gastronom sicher nicht", erklärt Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer gegenüber "Heute". Es liege in der Eigenverantwortung der Raucher selbst für eine ordnungsgerechte Entsorgung der Stummel zu sorgen. Heißt konkret: Wird er beim Wegwerfen von einem WasteWatcher erwischt, muss er dafür zahlen. Die Stadt Wien sieht hingegen den Wirt in der Pflicht, dieser müsse für Sauberkeit sorgen.

Gretchenfrage: Aschenbecher und sauber oder keine Aschenbecher und Ruhe?

Das ergibt für die Gastronomen eine zusätzliche Zwickmühle. Zu den befürchteten Einbußen – schon jetzt sperren immer mehr Shisha-Bars und andere Lokale zu – sehen sich die Wirte mit der Frage konfrontiert, ob sie (mehr) Aschenbecher aufstellen, um die Straßen sauber zu halten.

Der Haken daran ist jedoch, dass Aschenbecher mehr Besucher nach draußen ziehen, wodurch wiederum die Geräuschkulisse steigt. "Es ist wirklich eine perverse Frage. Denn wenn ein Wirt Aschenbecher bereit stellt und diese benutzt werden, wird der so entstehende Lärm automatisch dem Lokal zugerechnet, egal ob die Raucher tatsächlich Gäste sind oder nicht", so Dobcak.

Gewerbeentziehung nach drei Beschwerden möglich

Kritik übt auch der Gastro-Spitzenkandidat zur Wirtschaftskammerwahl der Freiheitlichen Wirtschaft Wien Dietmar Schwingenschrot: "Wird ein Lokal durch das Marktamt dreimal beanstandet, etwa weil Raucher vor Ort erwischt wurde oder sich Anrainer über Lärm beschwerten, tritt gegen das Lokal ein Gewerbeentzugsverfahren durch die Behörde in Kraft. Derzeit läuft ein echtes Mobbing gegen die Gastrobetreiber".

Dobcak bestätigt die Gefahr: "Gehen dreimal Beschwerden ein, so gilt der Wirt als unzuverlässig, dies kann zum Verlust der Gewerbeberechtigung führen". Die Wirtschaftskammer rate den Lokalen jedenfalls gegen das Aufstellen von Aschenbechern. "Das ein Wirt vor dem Lokal saubermachen muss, gehört ja sonst auch dazu", so Dobcak.

"Mit Kontrollen ist immer zu rechnen"

Die Stadt schließt gegenüber "Heute" jedenfalls einen "Halloween-Frieden" aus. "Mit Kontrollen ist jederzeit zu rechnen, eine Ankündigung wird es nicht geben", heißt es. Ob das schon eine Minute nach Mitternacht der Fall sein wird, wurde aber nicht verraten.