Österreich

Rauchverbot: Wien bringt Verfassungsklage ein

Wien lässt das Rauchergesetz jetzt vom Verfassungsgerichtshof prüfen, bringt am 12. Juni eine Klage ein.

Heute Redaktion
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Gesundheitstadtrat Peter Hacker (SPÖ), Umweltstadträtin Ulli Sima und Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk
Gesundheitstadtrat Peter Hacker (SPÖ), Umweltstadträtin Ulli Sima und Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk
Bild: PID

"In Österreichs Lokalen herrscht wieder dicke Luft", so Umweltstadträtin Ulli Sima. Sie stellt klar: "Wir haben uns entschlossen, dieser Raucherregierung den Kampf anzusagen."

Anlass ist die Aufhebung des generellen Rauchverbots in Lokalen, das schon beschlossen war – und von der jetzigen, türkis-blauen Regierung gekippt wurde. Schon im nächsten Landtag am 12. Juni bringt Wien eine Verfassungsklage gegen die aktuelle Raucherregelung ein. Ziel: Das – ursprünglich ab 1. Mai geplante – Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen.

"Retropolitik, die uns zum Aschenbecher Europas macht"

"Es ist eine Retropolitik, die uns zum Aschenbecher Europas gemacht hat", so Sima in Richtung der türkis-blauen Regierung. Gemeinsam mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zieht Sima gegen die jetztige Raucherregelung vor Gericht. Hacker, selbst bekennender Raucher, stellt klar: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit anderer beginnt." Es gebe einen "gesellschaftlichen Wandel" und: "Wir dürfen in Europa nicht Schlusslicht sein", so Hacker.

"Das ist ein Kompromiss auf dem Rücken der Jugendlichen", stellt Hacker klar. Skurril: Während man mittlerweile nicht mehr in einem Auto rauchen darf, in dem auch Kinder sitzen, kann man "problemlos mit einem zweijährigen Kind im Raucherbereich eines Lokals sitzen". Es gebe ein "Logik-Chaos".

Schon jetzt "Verstöße gegen Nichtraucherschutz"

Schon jetzt ergeben Schwerpunkt-Kontrollen in Lokalen, dass bei 62 Prozent der überprüften Lokale "Verstöße gegen den Nichtraucherschutz" vorliegen, so Sima. Denn: Angebrachte Zwischentüren verhindern offensichtlich nicht, dass Rauch von Raucher- in Nichtraucherbereiche vordringt. "Es gibt eine massive Feinstaubbelastung in gemischten Lokalen", so Sima, diese sei etwa vierfach höher als in einem reinen Nichtraucher-Lokal.

Verfassungsexperte: "Geht um Schutz des Personals"

Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk erklärte die Ansatzpunkte der Klage. Einerseits setzt die Klage bei der Ungleichbehandlung der Arbetinehmer in der Gastronomie an. Es gebe bei der jetzigen Regelung "schwerwiegende Gesundheitsbelastungen, die durch das Gesetz ermöglicht werden", erklärt Funk. Denn: Auch im Nichtraucherbereich von gemischten Lokalen sei die Belastung durch das Passivrauchen viel zu hoch. Und: "Es geht um den Schutz des Personals", so Funk – und um den Schutz der Kinder. "Es ist eine Unlogik. Kinder dürfen nicht rauchen, sich aber im Raucherbereich aufhalten", so Funk. Soll heißen: Dienstnehmer und Kinder können der Feinstaub-Belastung nicht entgehen.

Fix ist: Die Klage soll am 12. Juni im Landtag beschlossen und anschließend an den Verfassungsgerichtshof übermittelt werden.