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Rechenfehler! AK holt 14.500 € nach Kündigung

Heute Redaktion
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Anwältin leistete sich lange Liste von Fehlern.
Anwältin leistete sich lange Liste von Fehlern.
Bild: Fotolia (Symbolbild)

Spektakulärer Arbeitsrechtsfall im Weinviertel: Auf 14.500 Euro hätte ein Angestellter beinahe verzichten müssen, weil seine Anwältin gepatzt hatte ...

Sie hatte die Ansprüche des 39-Jährigen aus dem Weinviertel nach der Kündigung falsch berechnet. Gerade noch rechtzeitig kam der Betroffene zur AK Niederösterreich. Dank der Fachkenntnis und dem Branchen-Wissen der AK-Experten wurden die Ansprüche richtig errechnet und eingefordert.

Es war bereits fünf vor zwölf, als ein technischer Angestellter aus dem Weinviertel die AK Niederösterreich um Unterstützung bat. Ein Experte der AK sah auf den ersten Blick: Mit den Berechnungen der Ansprüche konnte etwas nicht stimmen.

Doch das war nur die Spitze des Eisbergs: Nach knapp zehn Monaten war der Dienstnehmer von seinem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt worden – ohne überhaupt darüber informiert zu werden. Er hatte sich kostenpflichtig eine Anwältin genommen, um seine Ansprüche einzufordern. Dann schlitterte das Unternehmen in die Insolvenz. Die Liste der offenen Forderungen war lang – Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, ausstehendes Gehalt, nicht erfolgte Sonderzahlungen.

Lange Liste von Fehlern

Genauso lang die Liste der Fehler, die sich die Anwältin geleistet hatte. Nicht nur, dass die Berechnungen nicht stimmten – auf das Einfordern der Urlaubsersatzleistung hatte sie schlichtweg vergessen. Die AK Niederösterreich übernahm in der Folge die Vertretung des Mannes und das Blatt wendete sich für den Weinviertler.

Bei einer Neuberechnung der Ansprüche zeigte sich: Dem 39-Jährigen standen mehr als 14.500 Euro zu. „Ohne den kostenlosen Rechtsschutz der Arbeiterkammer wäre der Betroffene vermutlich nicht zu seinem Recht gekommen", sagt AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Übrigens: die ausstehende Summe hat der Betroffene bereits fast zur Gänze erhalten. (wes)