Wirtschaft

Rechnungshof kritisiert Gruppenbesteuerung

Heute Redaktion
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Der öffentlichen Hand sind durch Steuererleichterungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung in den Jahren 2008 bis 2010 jährlich rund 450 Mio. Euro entgangen, kritisiert der Rechnungshof. Der Einnahmeausfall betrage rund 10 Prozent der jährlichen Einnahmen aus der Körperschaftssteuer für juristische Personen.

Der öffentlichen Hand sind durch Steuererleichterungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung in den Jahren 2008 bis 2010 jährlich rund 450 Mio. Euro entgangen, kritisiert der Rechnungshof (RH)  in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Der Einnahmeausfall betrage rund 10 Prozent der jährlichen Einnahmen aus der Körperschaftssteuer für juristische Personen.

"Für diese Begünstigungen lag kein umfassendes und systematisches Konzept vor, das konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien enthielt", kritisiert der RH, der auch einen Mangel an Transparenz ortet.

Seit dem Jahr 2005 gilt in Österreich die Gruppenbesteuerung. Dadurch können Unternehmensgruppen finanziell verbundene Unternehmen - auch ausländische Körperschaften - ihre Gewinne und Verluste ausgleichen und damit die Steuerlast senken. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern sei die österreichische Regelung "sehr weiträumig gestaltet", heißt es im Rechnungshofbericht.

Im Veranlagungszeitraum 2005 bis 2010 haben inländische Körperschaften rund 3,104 Mrd. Euro an Verlusten ihrer ausländischen Gruppenmitglieder geltend gemacht und haben 0,545 Mrd. Euro an Nachversteuerungsbeiträgen gemeldet.

Seit der Einführung der österreichischen Gruppenbesteuerung ist die Zahl der ausländischen Gruppenmitglieder zwischen 2005 und 2011 um 248 Prozent auf 1.792 gestiegen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Gruppenkörperschaften (Gruppenträger und Gruppenmitglieder) um 154 Prozent auf 15.112 gestiegen. Knapp die Hälfte der Gruppenmitglieder war im EU/EWR-Raum ansässig.

Die Gruppenbesteuerung wurde vonseiten der Politik auch dafür gepriesen, dass Unternehmen durch die Gruppenbesteuerung ihren Hauptsitz in Österreich belassen oder neu gründen. Das Finanzministerium habe "anhand der selbstverwalteten Datenlage keine überprüfbare Angabe über die Wirkungen der Gruppenbesteuerung seit ihrer Einführung machen können", betonten die Rechnungshofprüfer.