Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofes erhielten die 1.167 Pensionisten der österreichischen Nationalbank (OeNB) im Jahr 2012 im Schnitt einen Jahrespension von 87.800 Euro. Zum Vergleich: Die Jahrespension eines Bundesbeamten lag 2012 bei 37.200 Euro. Die Kritik, mit falschen Zahlen gerechnet zu haben, wies der Rechnungshof zurück.
Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofes erhielten die im Jahr 2012 im Schnitt einen Jahrespension von 87.800 Euro. Zum Vergleich: Die Jahrespension eines Bundesbeamten lag 2012 bei 37.200 Euro. Die Kritik, mit falschen Zahlen gerechnet zu haben, wies der Rechnungshof zurück.
Der Rechnungshof (RH) hat die genauer unter die Lupe genommen und prangert an, dass diese höher sind, als die der Aktiven. Der RH empfiehlt unter anderem eine Reform der Altverträge. "Die OeNB-Eigenpension war im Jahr 2012 höher als der durchschnittliche Aktivbezug in der OeNB von 86.300 Euro", hielten die RH-Prüfer fest.
Alleine, dass sich die jährliche Anpassung der OeNB-Pensionen am Kollektivvertrag (KV) der Banken anlehnt, verursachte zwischen 2002 und 2013 Mehrkosten von zumindest 80 Mio. Euro, rechnet der Rechnungshof vor.Da die ältesten OeNB-Pensionen (Dienstbestimmungen I und II) noch keinen Reformen unterworfen wurden, sollte eine sozial gestaffelte Erhöhung des aktuellen Pensionssicherungsbeitrages erfolgen, heißt es in dem Bericht.
Enorme Einsparungen
Das Einsparungspotenzial daraus beziffert der Rechnungshof mit rund 100 Mio. Euro für den Zeitraum 2015 bis 2026. Mit einer Änderung der Pensionsberechnung bei künftigen Pensionierungen könnten bis 2050 nochmals rund 178 Mio. Euro eingespart werden. Für beide Vorschläge wären "weitergehende Reformen des Pensionsrechts erforderlichenfalls auf gesetzlicher Grundlage vorzunehmen".
Gegen den Pensionssicherungsbeitrag ("Solidarbeitrag") von 3,3 Prozent, der 2013 eingeführt wurde, geht derzeit der Betriebsrat der Nationalbank rechtlich vor. Der Rechnungshof verweist hingegen darauf, dass seinen Empfehlungen "die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zugrunde liegt".
Notbremse bereits gezogen
Die Nationalbank betont in einer Stellungnahme, dass die alten Dienstbestimmungen für neue Mitarbeiter ab 1998 nicht mehr gelten. Man habe zudem bereits auf den Rohbericht des Rechnungshofes reagiert und mit dem Betriebsrat eine Pensionsreform erarbeitet. Parallel dazu hat die Regierung auch ein Gesetz zur Kürzung von Spitzenpensionen - das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - auf den Weg gebracht.
Betriebsrat ortet Rechnung mit falschen Zahlen
Laut Zentralbetriebsrat der Österreichischen Nationalbank (OeNB) hat der Rechnungsho in seinem Bericht "überhöhte und damit falsche Bemessungsgrundlagen heranzogen". Die Zahlen seien schlicht falsch, so Betriebsrat Robert Kocmich am Donnerstag in einer Aussendung.
Die Reaktion des Rechnungshofes ließ nicht lange auf sich warten. Die Daten seien von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) selbst zur Verfügung gestellt worden und bis heute unwidersprochen geblieben, sagte eine RH-Sprecherin. "Wir hatten bisher keinen Grund, an den Zahlen zu zweifeln."