Wirtschaft

Rechnungshof kritisiert Spekulationsverbot

Für Rechnungshof-Präsident Josef Moser ist das zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Spekulationsverbot nicht ausreichend.

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Picturedesk

Moser kritisierte, „dass nicht einmal die außer Streit stehenden Grundsätze“ des Spekulationsverbots in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Stattdessen sind neben der allgemein gehaltenen Verfassungsbestimmung und der ausführenden Bund-Länder-Gemeinde-Vereinbarung („17-F-VG-Vertrag“) noch ein Bundesgesetz, neun Landesgesetze und zehn Richtlinien geplant - in Summe also 21 verschiedene Normen, die die eigentlichen Regeln enthalten.
In Verfassung verankern

Wenn die in Aussicht genommene Regelung tatsächlich so kommt, bleibe der Gestaltungsspielraum der einzelnen Länder „enorm groß“, kritisiert Moser und befürchtet, „dass das Ziel einer bundesweit einheitlichen Finanzgebarung damit sicherlich nicht beziehungsweise nur sehr, sehr schwer erreichbar sein wird“. Der Rechnungshof-Präsident plädiert dafür, Grundsätze und generelle Verbote gleich in der Finanzverfassung zu verankern - und hat konkrete Vorschläge.
Vorschläge

Nach Mosers Dafürhalten könnte man etwa gleich verbindlich in die Verfassung schreiben, dass Finanzgeschäfte nur zulässig sind, soweit sie zur Erfüllung der Kernaufgaben einer Gebietskörperschaft nötig sind, und dass spekulative Finanzgeschäfte, die Kreditaufnahme zu Veranlagungszwecken, offene Fremdwährungsrisiken sowie die Spekulation mit Derivaten verboten werden. Juristisch spräche dagegen nichts.
Regierungsargumente zurückgewiesen

Dass die Dynamik der Finanzwelt einer detaillierten Verfassungsnorm entgegenstehen könnte, weist Moser zurück:

„Diese Punkte sind außer Streit gestellt, die verändern sich auch nicht.“ Außerdem seien Regeln nötig, die einen transparenten und österreichweit vergleichbaren Überblick über Vermögen und Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden zulassen: Das Fehlen gerade solcher Regeln habe den Salzburger Finanzskandal überhaupt erst möglich gemacht.
In Salzburg sei man bis heute auf der Suche nach dem veranlagten Geld, weil der Salzburger Rechnungsabschluss keinen vollständigen Überblick über die Finanzgeschäfte des Landes enthalten habe, so der Rechnungshof-Präsident. Und das werde auch durch die nun geplante Neuregelung nicht behoben. „Es wird genau das nicht geregelt, was in Salzburg zum Skandal geführt hat“, kritisiert Moser.
„In Privatwirtschaft nicht denkbar“

Jedes Bundesland könne auch nach der geplanten Regelung künftig selbst festlegen, was eine finanziell riskante Veranlagung sei und was nicht, kritisierte Moser am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal. Zudem würden auch künftig die von Ländern und Gemeinden vorgelegten Zahlen nicht wirklich etwas über deren Finanz- und Vermögenslage aussagen, so wie das die Bilanz eines privaten Unternehmens tut.
Der Salzburger Rechnungsabschluss etwa habe „keine Auskunft darüber gegeben, wie die wahre finanzielle Lage Salzburgs gewesen ist“, so Moser. Die heiklen Derivativgeschäfte müssten in den Rechnungsabschlüssen auch in keiner Weise ausgewiesen werden. Auch seien Wertverluste aus diesen weder zu verbuchen noch vermögensmindernd darzustellen. "Das ist ein Umstand, der untragbar ist und der in der Privatwirtschaft nicht denkbar wäre“, sagte Moser.
Rechnungshof für feste Sanktionsregeln

Es sehe so aus, als sei auch künftig „eine Überwachung und eine Kontrolle des Spekulationsverbotes nicht beziehungsweise nur äußerst schwer möglich“, schlussfolgert Moser gegenüber der APA. Er plädierte daher einmal mehr dafür, dass Länder und Gemeinden ihr Haushaltsrecht in Anlehnung an jenes des Bundes weiterentwickeln. Die Steiermark, Salzburg und Niederösterreich hätten ohnehin Schritte in diese Richtung angekündigt. Außerdem sei Österreich auch durch EU-Recht verpflichtet, ein Rechnungswesen für Bund, Länder und Gemeinden aufzubauen.
Unzufrieden ist der Rechnungshof auch mit dem vorerst vereinbarten Sanktionsmechanismus: Bestraft werden sollen gemäß der Abmachung nämlich nur Verstöße gegen das Spekulationsverbot, nicht aber mangelhaftes Finanzmanagement. Außerdem plädiert der Rechnungshof für automatische Sanktionen statt der vorgesehenen Sanktionsverhängung nach dem Einstimmigkeitsprinzip.