Österreich

Rechnungshof übt Kritik an Parkpickerl-Einführung

Der Rechnungshof hat die Parkpickerl-Einführung in fünf Wiener Bezirken aus dem Jahr 2012 überprüft. Fazit: Viel Lob, aber auch Kritik.

Heute Redaktion
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Die Strafen bei Anrainer-Parkplätzen schnellten rasant in die Höhe.
Die Strafen bei Anrainer-Parkplätzen schnellten rasant in die Höhe.
Bild: Helmut Graf

Überprüft wurden die Auswirkungen der Parkpickerl-Einführung in den Bezirken Meidling, Penzing, Rudolfsheim, Ottakring und Hernals im Jahr 2012. Der Rechnungshof bewertet die Situation in diesen Bezirken positiv: So habe eine Studie aus den Jahren 2013 und 2014 gezeigt, dass die Stelllplatz-Auslastung in diesen Bezirken vormittags um 9 bis 19 Prozent, abends um 4 bis 13 Prozent abnahm.

Zudem ging der Anteil an nicht aus Wien stammenden Fahrzeugen und ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen zurück. Allerdings gab es laut Studie auch weiterhin Bereiche (Gürtel-Nähe) und Zeiten (vor allem abends) mit höherer Stellplatz-Auslastung.

Höhere Stellplatz-Auslastung

Kritisiert wird vom Rechnungshof wiederum, dass in den angrenzenden Gebieten (10., 11., 13., 18. und 19. Bezirk) die Stellplatz-Auslastung im Bewertungszeitraum zum Teil deutlich gestiegen ist – und zwar zwischen zwei und neun Prozent. Damit sei die Stellplatz-Auslastung im Schnitt höher als in den neu bewirtschafteten Gebieten vor der Erweiterung der Parkraum-Bewirtschaftung.

Wie die Situation aktuell aussieht, dazu gibt es keine Zahlen. Währing hat im September 2016 das Parkpickerl eingeführt, Favoriten zieht im heurigen September nach. In Hietzing wurde die Einführung im Rahmen einer Bewohner-Befragung mehrheitlich abgelehnt.

Ob das Ziel der Schaffung ausreichender Stellplätze erreicht wurde, sei schwierig festzustellen, so der Rechnungshof. Denn in den Plänen der Stadt fehlen entsprechende Maßstäbe zur Beurteilung. Die Stadt verspricht in einer Stellungnahme, die Verankerung von Zielwerten für die Stellplatz-Auslastung in ihren verkehrspolitischen Programmen zu prüfen.

Rapider Anstieg bei Anrainerpark-Strafen

Auch das Anrainer-Parken im 1., 2., 4. und 6. bis 9. Bezirk wurde vom Rechnungshof unter die Lupe genommen. Die Anzahl der Stellplätze, die nur mit gültigem Parkpickerl des jeweiligen Bezirks und von Lenkern mit Behindertenausweis genutzt werden dürfen, erhöhte sich von 173 im Jahr 2012 auf 2.741 im Jahr 2015. Dementsprechend schnellte auch die Anzahl der Strafen in die Höhe: So stiegen die Beanstandungen von 2.044 im Jahr 2013 auf 46.465 im Jahr 2015. (cz)