Wirtschaft

Rechnungshof gibt Tipps für Bau-Projekte

Fehlende Verantwortung und miserable Planung sind Gründe für Kostenexplosionen bei Bauprojekten, mahnt der Rechnungshof.

Heute Redaktion
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Um Pfusch, Korruption oder Planungsfehler zu vermeiden, hat der Rechnungshof am Freitag einen knapp 80 Seiten starken Bauleitfaden herausgegeben. Darin nachzulesen sind Handlungsanleitungen für die transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Abwicklung von öffentlichen Bauvorhaben. Grundlage dieses Werkes bilden Ergebnisse aus 55 Rechnungshofprüfungen von Bauprojekten.

Der Leitfaden soll für den gesamten Ablauf eines Bauprojekts Hilfestellungen liefern: von der Projektorganisation und -planung über Kosten- und Terminplanung bis hin zu Vergabe-Fragen oder der Bauausführung und Abrechnung.

Anhand praktischer Beispiele aus diversen Rechnungshofprüfungen – von Kleinprojekten wie einem kommunalen Strandband bis hin zu Großvorhaben wie dem Skylink am Flughafen Wien oder dem Krankenhaus Nord – werden Fehlerquellen und Lösungsansätze gezeigt.

"Besondere Verantwortung"

"Wer für öffentliche Bauprojekte zuständig ist, trägt eine besondere Verantwortung. Schließlich werden diese Vorhaben mit dem Geld der Steuerzahler realisiert", sagt Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes. Mit dem Leitfaden sollen Bund, Länder und Gemeinden, die Bauprojekte der öffentlichen Hand durchführen, ein "Nachschlagwerk" in die Hand gegeben werden, sagte Kraker. Hier gibt es den Leitfaden zum Download.

Typische Risiken

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Bei Bauprojekten gibt es typische Risiken. Dazu zählen etwa fehlendes Know-how im Projektmanagement, fehlende oder zu späte Entscheidungen sowie mangelhafte Leistungen von Auftragnehmern. Wesentlich ist, dass mit der Projektleitung betraute Personen erfahren, fachlich höchst versiert und sozial kompetent sind. Diese Verantwortung sei nicht delegierbar, betont der Rechnungshof.

Mehrkosten verhindern



Das Verhindern und Abwehren von Mehrkosten sollte von Anfang an Teil der Abwicklung von Bauvorhaben sein. Ausgewogene Bauverträge sowie die Bauüberwachung vor Ort inklusive Abrechnungskontrolle seien deshalb unverzichtbar, so der Rechnungshof. Das Vier-Augen-Prinzip sollte bei allen wesentlichen Entscheidungen Standard sein.

(GP)