Wirtschaft

Rechtsstreit um künstliches Aroma geht weiter

Heute Redaktion
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Der Schoko-Streit zwischen der deutschen Stiftung Warentest und Ritter Sport geht in eine neue Runde: Ab Dienstag befasst sich das Oberlandesgericht München mit der Frage, ob die Stiftung Warentest behaupten darf, dass in der Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstliches Vanille-Aroma eingesetzt wird. Dies hatte das Landgericht München den Warentestern verboten.

Der geht in eine neue Runde: Ab Dienstag befasst sich das Oberlandesgericht München mit der Frage, ob die Stiftung Warentest behaupten darf, dass in der Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstliches Vanille-Aroma eingesetzt wird. Dies hatte das Landgericht München den Warentestern verboten.

Stiftung Warentest hatte der Sorte Voll-Nuss des für seine markante quadratische Tafelform bekannten Schokoladenproduzenten im November vergangenen Jahres die Note "mangelhaft" verpasst. Grund dafür war, dass nach Überzeugung der Tester bei der Produktion ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt wird. Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und setzte per einstweiliger Verfügung durch, dass sie nicht mehr aufgestellt werden darf. Diese einstweilige Verfügung bestätigte im Jänner das Landgericht München.

Um inhaltliche Fragen zur Schokoladenherstellung ging es in dem Rechtsstreit bisher noch nicht. Die Frage ist, ob es nun vor dem OLG München darum gehen wird - oder erneut darum, ob die Stiftung Warentest so negativ urteilen durfte wie geschehen.

Landgericht gab Schokohersteller Recht

In seinem Urteil hatte sich das Münchner Landgericht im Wesentlichen auf die Seite von Ritter geschlagen: Das Gericht bemängelte, von einem fairen Warentest könne nicht gesprochen werden. Die Tester hätten die europäische Aroma-Verordnung in einem Maß ausgelegt, das unzutreffend und nicht mehr vertretbar sei. Die Berichterstattung über den Test liege außerdem außerhalb einer sachlichen Verbraucheraufklärung.

Das OLG könnte bereits am Dienstag eine Entscheidung treffen, womöglich sind für das Verfahren aber noch weitere Verhandlungstage nötig. Eine Sprecherin der Stiftung Warentest sagte auf Anfrage, es sei "wahrscheinlich", dass die Stiftung im Fall einer erneuten Niederlage weitere rechtliche Schritte unternehme.