Wien

Rechtswidrig? Gastro-Registrierung sorgt für Wirbel

Die Registrierungspflicht in der Gastronomie, die in Wien eingeführt wurde, verstößt offenbar gegen den Datenschutz.

Heute Redaktion
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In Wien gilt die Registrierungspflicht in der Gastronomie.
In Wien gilt die Registrierungspflicht in der Gastronomie.
picturedesk.com

Ende September wurde in Wien die Registrierungspflicht in der Gastronomie eingeführt. Diese Maßnahme sollte im Kampf gegen die Pandemie helfen und jeweilige Kontaktpersonen nach einem Corona-Fall schneller informieren.

Bei manchen Juristen sorgte die Regelung schon im Vorfeld für Aufregung. Wie der "Standard" nun berichtet, verstößt die Registrierungspflicht gegen den Datenschutz. Die Datenschutzbehörde gab einem Beschwerdeführer recht, der sich wegen der Verarbeitung seiner Daten an die Behörde gewandt hatte.

Gast legte Beschwerde ein

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Im konkreten Fall hatte ein Gast, der sich vor dem Lockdown in einem Wiener Lokal mittels QR-Code registriert hatte, gegen die Praxis Beschwerde eingelegt. Die Datenschutzbehörde hielt zunächst fest, dass die verlangten Angaben gesundheitsbezogen sind.

Bei der Registrierung mussten Informationen wie Name, Telefonnummer und E-Mail angegeben werden und diese gelten als besonders sensibel.

Nicht freiwillig erfolgt

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten wäre grundsätzlich möglich, wenn der Gast eingewilligt hätte. Laut Behörde gebe es aber keine Einwilligung, weil sie nicht freiwillig erfolgt ist.

Der Gast konnte aus dem Lokal verwiesen werden, wenn er seine Daten nicht angeben wollte. Es gab jedoch keine Alternative, da die Regelung in allen Lokale praktiziert wurde. Der Beschwerdeführer habe sich somit "in einer Zwangssituation befunden", hält die Datenschutzbehörde in dem Bescheid fest.

Weiters können sich laut dem Bericht die Wirte auch nicht darauf berufen, dass die Daten aufgrund der Wiener Verordnung gesammelt wurden. Denn genau genommen wurde das gar nicht vorgeschrieben – die Verordnung regle nur, dass die Gaststätte der Gesundheitsbehörde Auskünfte über Gäste zu erteilen habe, nicht aber, dass Kundendaten zu erheben seien.

Besonders kurios: Die Wirtschaftskammer Wien hat auch noch die Formulare für die Datensammlung bereitgestellt, deren Verwendung sich nun als rechtswidrig herausstellt.

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