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Reform der Strafprozess- ordnung ist fixiert

Heute Redaktion
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Der Nationalrat hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Grünen eine Reform der Strafprozessordnung beschlossen. Sie bringt unter anderem die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens ohne Hauptverhandlung. Auch der zweite Berufsrichter in großen Schöffenverfahren kehrt zurück.

Der Nationalrat hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Grünen eine beschlossen. Sie bringt unter anderem die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens ohne Hauptverhandlung. Auch der zweite Berufsrichter in großen Schöffenverfahren kehrt zurück.

"Dieser Entwurf, davon bin ich überzeugt, wird sich in der Praxis bewähren", sagte ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter im Zuge der Debatte. Die Verfahrensbeschleunigung sei im Mittelpunkt gestanden, aber auch die Steigerung der Qualität großer Verfahren. Eine längere Begutachtungsfrist sei leider "faktisch nicht machbar" gewesen, Änderungsanregungen habe man aber bis zuletzt aufgegriffen.

Mandatsverfahren - Zeitlimit - Kostenersatz

Die StPO-Reform bringt einige Nachjustierungen zur großen Vorverfahrensreform: Das Mandatsverfahren wird für , die mit Geldstrafe oder bedingter Freiheitsstrafe bedroht sind, wieder eingeführt. Ermittlungen der Staatsanwälte wird ein Zeitlimit von drei Jahren gesetzt, das nur mit richterlicher Genehmigung überschritten werden kann. In großen Schöffenverfahren wird wieder ein zweiter Berufsrichter installiert. Beschuldigte werden stärker in die Bestellung von Sachverständigen eingebunden und können Privatgutachten einbringen. Es wird zwischen Beschuldigtem und Verdächtigem unterschieden, und der Verteidigerkostenersatz bei Freispruch wird verdoppelt.

Grüne dagegen

Seitens der Opposition gab es großteils Wohlwollen. Für die Grünen bezeichnete Justizsprecher Albert Steinhauser allerdings die Dreijahresfrist als Placebo. Beim Mandatsverfahren zeigte er sich skeptisch. Es bestehe die Gefahr, dass es die Diversion ersetze, und es schaffe Raum für mögliche Prozessabsprachen.

FPÖ reserviert bei Mandatsverfahren

Harald Stefan von der FPÖ kritisierte wie auch die anderen Oppositionsfraktionen das nur etwas mehr als zwei Wochen lange Begutachtungsverfahren. "Der Rechtsstaat hat in weiten Bereichen hier gewonnen", meinte er aber insgesamt. Größere Probleme hatte auch seine Fraktion mit dem Mandatsverfahren.

Stronach lobt kürzere Verfahren

Georg Vetter (Team Stronach) befürwortete die Verkürzung langer Verfahren, denn diese könnten selbst zur Strafe werden. Beate Meinl-Reisinger (NEOS) begrüßte den letztlich mit den Stimmen aller Fraktionen angenommenen Entschließungsantrag zur Evaluierung des Mandatsverfahrens.

Seitens der Regierungsfraktionen sprach SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim von einem großen Schritt, merkte aber an, dass auch sein Klub nicht glücklich mit dem Mandatsverfahren sei. Michaela Steinacker (ÖVP) sah Praxis-Erfahrungen der "Jahrhundertreform" aus dem Jahr 2008 nun berücksichtigt.