Ab Donnerstag gilt die dritte "Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung". Vorab: Von geschlossenen Schulen oder Shops vor Weihnachten ist darin nicht die Rede. Ändert sich an den Zahlen nichts Gravierendes, wird es dabei bleiben.
Das Wichtigste:
Weiterhin darf man zwischen 20 und 6 Uhr den privaten Wohnbereich nur verlassen, um etwa arbeiten oder einkaufen zu gehen oder einzelne engste Angehörige zu treffen.
Maximal sechs Erwachsene und sechs Kinder aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. In Innenräumen müssen sie dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Am 24. und 25. Dezember sind Ausgangssperre und Indoor-Maskenpflicht aufgehoben. Treffen von "nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zehn verschiedenen Haushalten (!) sind erlaubt.
Am 24. und 25. Dezember sind Treffen auch in "Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen" gestattet.
Am Stefanitag heißt es bei Familientreffen bereits: Maske auf!
Lifte dürfen Skifahrer mit höchstens halbvollen Gondeln befördern. Klingt nach wenig. Die Silvretta-Bahn A1 in Ischgl etwa befördert damit aber trotzdem noch 1.720 Menschen auf den Berg – pro Stunde.
Gibt es keine anderen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz, wie etwa Trennwände, besteht Maskenpflicht.
Am Mittwoch muss der Hauptausschuss des Nationalrats grünes Licht geben. Der tagt ab 9 Uhr.