Diesmal ging es wirklich flott: Um die Herabstufung von Österreichs Kreditwürdigkeit zu verhindern, beschließt die Regierung bereits heute eine so genannte Schuldenbremse. Im Klartext: Ab 2016 dürfen die Schulden der Republik nicht um mehr als 0,35 Prozent steigen. Und ab 2020 gibt es eine Schulden-Obergrenze. Das klingt zwar vernünftig, könnte aber zusätzliche Steuer-Belastungen bringen.
Für Vizekanzler Michael Spindelegger ist es ein Erfolg. Bereits im Sommer forderte der ÖVP-Chef eine gesetzliche Höchstgrenze für Staatsschulden. Kanzler Werner Faymann (SP) bekannte sich dann beim EU-Gipfel vor drei Wochen auch dazu. Am Dienstag wird die Schuldenbremse nach deutschem Vorbild im Ministerrat beschlossen.
Heute liegt der Gesetzes-Entwurf vor. Die wichtigsten Details:
1) Ab 2016 darf die Staatsverschuldung um höchstens eine Milliarde Euro ansteigen (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts BIP). "Das Verteilen von Wahlzuckerln soll dadurch erschwert werden", erklärt WIFO-Experte Marcus Scheiblecker.
2) Ab 2020 gilt eine Schulden-Obergrenze von 60 Prozent des BIP. Derzeit betragen unsere Schulden fast 75 Prozent.
3) Länder und Gemeinden müssen sich ebenfalls an diese Budget-Regeln halten.
4) Bei Katastrophen oder in Krisenzeiten dürfen die Schuldengrenzen überschritten werden.
5) Der Rechnungshof prüft die Einhaltung der Kriterien.
6) Die Kehrseite des Sparzwangs: Einigt sich die Koalition nicht auf Einsparungen bei Beamten, Pensionen und den staatlichen Förderungen, dann müssen Steuern erhöht werden.
Scheiblecker rät aber dringend davon ab, denn: "Unsere Steuerquote ist ohnedies sehr hoch." Am sinnvollsten sei eine große Verwaltungsreform.
Erich Nuler