Politik

Regierung beschloss Teilpension

Heute Redaktion
Teilen

Am Dienstagvormittag passierte die Teilpension den Ministerrat. Sie funktioniert im Wesentlichen wie eine erweiterte Altersteilzeit. Die Regierung will mit dieser Regelung ältere Arbeitnehmer länger im Beruf halten.

Mit dem Gesetz wird die im Regierungsprogram vereinbarte Form einer Teilpension umgesetzt. Anspruch hat jeder, der die Voraussetzungen für die Korridorpension erreicht. Mehr Menschen länger in Arbeit bedeute mehr Lebens-Einkommen für die ‎Beschäftigten, so SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, und mehr Einnahmen für den Staat.

Was hast der Arbeitnehmer davon?

Das Modell ist im Großen und Ganzen ein Altersteilzeitgeldmodell in der kontinuierlichen Variante. Anstatt in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit bis zum Regelpensionsalter gefördert. Der Dienstnehmer kann seine wöchentliche Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern, er bekommt für die entfallene Zeit 50 Prozent Lohnausgleich vom AMS - zusätzlich zum nun geschrumpften Einkommen.

Was hast der Arbeitgeber davon?

Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des vorhergehenden Lohns entrichtet. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt durch das AMS. Die Pensionen selbst bleiben abschlagsfrei.

Nach einer Aufbauphase bis 2020 werden im Jahresdurchschnitt voraussichtlich 1.600 Menschen Teilzeitpension beziehen. Die jährlichen Kosten werden dann 31,5 Millionen Euro betragen.

Beispiel

Ein Angestellter verdient 2.000 Euro brutto. Er erfüllt alle Voraussetzungen für die Korridorpension, will aber wegen der hohen Abschläge weiterarbeiten, jedoch mit reduzierter Arbeitszeit. Er einigt sich mit dem Dienstgeber auf Teilpension. Nun arbeitet der Angestellte nur noch 20 Stunden, erhält dafür vom Arbeitgeber 1.000 Euro brutto, hinzukommen noch 500 Euro brutto, die dem Arbeitgeber vom AMS ersetzt werden. Die Sozialversicherung wird aber zur Gänze (also für 2.000 Euro) bezahlt. Bei 2.000 Euro brutto würde das 800 Euro ausmachen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile). Da der Angestellte jedoch nur 20 Stunden arbeitet, werden dem Arbeitgeber 400 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge vom AMS ersetzt. Der Arbeitnehmer hat sozialversicherungsrechtlich keine Nachteile, der Arbeitgeber bekommt insgesamt 900 Euro ersetzt, die öffentliche Hand fördert damit einen älteren Arbeitnehmer und erspart sich, eine Korridorpension zu bezahlen.