Politik

Regierung beschloss Transparenzpaket

Die Regierung hat am Freitag das Transparenzpaket am Wiener Kahlenberg beschlossen. Damit sollen nun Spenden an Parteien neu geregelt werden.

Heute Redaktion
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Die Regierung hat am Freitag das Transparenzpaket am Wiener Kahlenberg beschlossen. Damit sollen nun Spenden an Parteien neu geregelt werden. Strittig ist allerdings noch ein wesentlicher Punkt: die Einbeziehung der Länder.

Vorgesehen ist eine Meldepflicht für Spenden ab 5.000 Euro - die Grünen wollten eine Grenze von 500 Euro. Abgeordnete sollen verpflichtet werden, ihre Nebenjobs und die Einnahmen daraus offenzulegen. Begrenzt werden die Aufwendungen für Wahlkämpfe mit sieben Millionen Euro. Sämtliche Vorfeldorganisationen der Parteien sowie parteinahe Unternehmen ab einer Beteiligung der jeweiligen Partei von fünf Prozent sollen in die Transparenzregeln eingebunden werden.

Ferner abgesegnet wurde das Lobbyistenregister, wobei Kammern und Interessenverbände neben der Art ihrer Tätigkeit nur die Gesamtzahl der Interessenvertreter und die Kosten dafür angeben müssen.

Länder-Einbindung noch offen

Offen blieb bei der Klausur ein wesentlicher Punkt: nämlich, inwieweit die Länder vor allem bezüglich der Parteispenden einbezogen werden. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) plädierte bei einer Pressekonferenz Freitagmittag für eine gesetzliche Einbindung, Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) meinte, die Länder könnten auch ihre eigenen Regeln wählen, wenn diese mindestens so streng seien wie jene des Bundes. Eine Lösung soll bis Mitte Mai gefunden werden.
Kanzler Faymann (SPÖ) hofft, dass die neuen Regeln im Juli im Nationalrat beschlossen werden. Vizekanzler Spindelegger (ÖVP) sieht das skeptisch - er spricht von Jänner 2013.

Ablehnung durch Opposition

Die Regierung strebt für das Transparenzpaket eine Zweidrittelmehrheit an. Die Opposition lehnte das Paket allerdings bereits im Vorfeld teilweise ab. Der gemeinsame Tenor: Die Vorgaben der Regierung gingen im Hinblick auf die Parteienfinanzierung nicht weit genug.