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Regierung ermöglicht Bildungsteilzeit

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

In der Debatte um die vermeintlichen EU-Pläne zur Wasser-Privatisierung hält die ÖVP nichts vom Vorschlag der SPÖ einer eigenen Verfassungsbestimmung.

In der Debatte um die vermeintlichen EU-Pläne zur Wasser-Privatisierung hält die ÖVP nichts vom Vorschlag der SPÖ einer eigenen Verfassungsbestimmung, kann sich aber eine Staatszielbestimmung vorstellen. Beschlossen wurde im Ministerrat ein Paket mit Maßnahmen zur Weiterbildung.

Sowohl Vizekanzler Michael Spindelegger als auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner kritisierten am Dienstag vor dem Ministerrat die entsprechenden Äußerungen von Staatssekretär Josef Ostermayer als "Populismus" bzw. "Unsinn".

"SPÖ populistisch unterwegs"

Beide hielten fest, dass die geplante EU-Norm mitnichten eine Zwangsprivatisierung des österreichischen Wassers bedeuten würden. Es gebe deswegen auch keinen Grund, derart "emotional" darüber zu diskutieren, meinte Mitterlehner. "Teile der SPÖ" seien "populistisch unterwegs". Der Wirtschaftsminister sah sich an aufgeregte Debatten über "Joghurt und Schildläuse" in den 90er Jahren, vor dem österreichischen EU-Beitritt, erinnert. Damals hatte FPÖ-Chef Jörg Haider Stimmung gegen die EU gemacht.

"Völliger Unsinn"

Spindlegger stört der generell privatisierungskritische Ton der Debatte - was übrig bleibe, sei "Privatisierung ist schlecht", monierte er. Das Ansinnen Ostermayers, per Verfassung die "Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu verbieten", das dieser am Wochenende beim SPÖ-Wahlkampfauftakt in Kärnten präsentiert hatte, lehnt Spindelegger denn auch ab. "So wie das vorliegt, bin ich sicher dagegen", meinte er und sah schlicht "völligen Unsinn".

"Wasser ein öffentliches Gut"

Nach dem Ministerrat signalisierte Spindlegger aber Bereitschaft für eine Staatszielbestimmung in der Verfassung, also eine Art generelle Programmatik. Die SPÖ hatte der Volkspartei zuvor in der Regierungssitzung ihren Vorschlag übergeben, will jedenfalls den "vollen Einfluss der öffentlichen Hand" beim Wasser garantieren. Spindelegger: Man könne festschreiben, dass "Wasser ein öffentliches Gut ist". Auch die Wasserversorgung als "Aufgabenstellung der öffentlichen Hand" könne definiert werden.

Paket zur Weiterbildung

Die Regierung hat im Ministerrat dann ein Paket mit Maßnahmen zur Weiterbildung beschlossen. Darin enthalten sind die Bildungsteilzeit, das Fachkräftestipendium und leichte Verschärfungen bei der Bildungskarenz - bei einem Studium muss künftig ein Leistungsnachweis erbracht werden. Darüber hinaus wird der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Schlüsselkräfte und Unternehmen erleichtert.

Bildungsteilzeit bei aufrechtem Dienstverhältnis

Mit der Bildungsteilzeit ist es künftig möglich, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterzubilden. Die Bildungsteilzeit muss zumindest vier Monate und darf maximal zwei Jahre dauern. Der Arbeitnehmer kann dabei sein Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden und erhält dafür Teilzeitweiterbildungsgeld. Die Arbeitszeit darf zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken.

Das Teilzeitweiterbildungsgeld beträgt bei Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte der Normalarbeitszeit monatlich 456 Euro, bei Reduktion der Arbeitszeit um ein Viertel monatlich 228 Euro. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem gering qualifizierte Personen für Weiterbildungsmaßnahmen gewonnen werden, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Ein Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz, bei der man vorübergehend ganz aus dem Beruf aussteigt, ist möglich.

Fachkräftestipendium

Das Fachkräftestipendium ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen sich mithilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen und zu Pflegekräften ausbilden zu lassen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um in dieses Programm einsteigen zu können. Die Gewährung des Stipendiums ist von der Zustimmung des Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen Berufe und arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer Richtlinie festlegt. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage (von 795 Euro im Jahr 2013) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre) gewährt werden.

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bringt die im Ministerrat beschlossene Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine wesentliche Verbesserung. Künftig sollen Arbeitgeber von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte auch für den Ausländer bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen können.