Politik

Regierung fixiert heute neue Mindestsicherung

Der Ministerrat fixiert am heutigen Mittwoch die umstrittene Neuregelung der Mindestsicherung. Es hat Änderungen gegeben.

Heute Redaktion
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Bild: picturedesk.com

2017 haben 307.000 Menschen Mindestsicherung bezogen. Das ist ein Anstieg um 40 Prozent gegenüber 2012. Die Kosten sind in dieser Zeit um 71 Prozent auf 977 Millionen Euro gestiegen. Deshalb fixiert der Ministerrat heute die Reform.

"Sozialhilfe"

Aus der Mindestsicherung wird (wieder) die "Sozialhilfe". Die Eckpunkte:

Höhe: Pro Person gibt es 863 €, für Paare bis zu 1.208 €.

Kinderzuschläge: Für das erste Kind gibt es 216 €, für das zweite 130 € und ab dem dritten je 43 €.

Arbeitsbereitschaft: Voraussetzung für den Bezug der Sozialhilfe ist Bereitschaft zum Arbeitseinsatz.

Deutschkenntnisse: Wer zu schlecht Deutsch spricht, soll nur 563 € erhalten.

Zuwanderer: Es gibt eine Wartefrist von fünf Jahren.

Wohnkosten: Bei Nachweis höherer Kosten sind bis zu 30 % zusätzliche Wohnkosten möglich.

Vermögenszugriff: ab rund 5.200 €, wenn Notlage dadurch nicht verschlimmert wird.

Kleine Änderungen

Gegenüber dem ersten Entwurf, an dem in der Begutachtung heftige Kritik geübt wurde, hat die Regierung noch ein paar kleinere Änderungen und Präzisierungen im Gesetz vorgenommen, wie etwa:

Für Behinderte muss ein Bonus von 18 Prozent vorgesehen werden. Sie fallen nicht unter die Deckelung der Geldleistungen.

Bezugsdauer: Sozialhilfe wird für maximal zwölf Monate gewährt, danach muss man sie neu beantragen. Ausnahme: dauerhaft erwerbsunfähige Personen.

Häftlinge sind vom Bezug ausgeschlossen.

Länderleistungen: Bestehende Leistungen der Länder für Sonderbedarfe (wie Pflege oder Behinderung) werden nicht berührt.

(red)