Politik

Wer diesen Job hat, darf jetzt früher in Pension gehen

Künftig sollen auch Justizwachebeamte mit 60 Jahren in Pension gehen können, wie Alma Zadic und August Wöginger am Mittwoch bekannt gaben.

Heute Redaktion
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Justizstrafanstalt Simmering
Justizstrafanstalt Simmering
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Am Mittwoch präsentierten Justizministerin Alma Zadic und ÖVP-Klubobmann August Wöginger die "Schwerarbeiter-Regelung für Justizwachebeamt/innen". Diese Berufsgruppe kann in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen. Die Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten wird entsprechend geändert. Diese Änderungen sollen mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

3.300 Menschen in der Justizwache tätig

Erstmals können mit der neuen Regelung Justizwachebeamt/innen – wie bereits Polizist/innen und Soldat/innen – schon mit 60 Jahren ihre Pension antreten. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insassen und Insassinnen stehen.

Insgesamt sind in Österreich etwa 3.300 Justizwachebeamt/innen im Exekutivdienst beschäftigt, die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in den Gefängnissen beitragen. Mit der neuen Regelung wird einer langjährigen Forderung von Vertreter/innen der Justizwache Rechnung getragen, heißt es von der Bundesregierung.

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