Politik

Regierung kommt Lehrern bei Dienstrecht entgegen

Heute Redaktion
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Jetzt ist es fix: Lehrer müssen künftig zwar 24 Stunden unterrichten. Zwei Stunden weniger müssen bestimmte Lehrergruppen (Klassenleiter und Lehrer von Hauptfächern) in der Klasse stehen. Diesen Kompromissvorschlag haben SPÖ und ÖVP am Mittwoch beschlossen, der Abänderungsantrag soll am Donnerstag in den Verfassungsausschuss kommen. Kritik kommt umgehend von der Lehrergewerkschaft.

Jetzt kommt Bewegung in die ewige , und es ist ein Kompromiss aus lauter Ausnahmen, der da beschlossen wurde: Die Lehrverpflichtung soll künftig zwar wie bisher 24 Stunden betragen. Bis zu zwei Abschlagsstunden soll es für Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren und Kustoden sowie für die Tätigkeit als Beratungslehrer geben.

Ausnahmen auch für Lehrer von Hauptfächern

Ausnahmen soll es darüber hinaus auch für jene Lehrergruppe geben, die aufgrund der Erstellung und Korrektur von Schularbeiten den meisten Zeitaufwand hat, also sogenannte "Hauptfächer", wie etwa Deutsch, Mathematik oder Fremdsprachen unterrichten. Eine Stunde Unterricht in diesen Fächern wird bei der Lehrverpflichtung mit dem Faktor 1,1 bewertet: Wer also an einer BMHS oder einer AHS-Oberstufe nur solche Fächer unterrichtet, muss nur 20 Stunden statt 22 Stunden in der Klasse stehen.

Dafür auch weniger Geld

Umgekehrt sinkt die Fächerzulage für diese Gegenstände von 36 auf 30 Euro pro Stunde. Wer an AHS-Oberstufen/BMHS auch andere Fächer unterrichtet oder wer neben der Ober- auch in der Unterstufe unterrichtet, dessen Lehrverpflichtung sinkt anteilig.

Weitere Änderungen betreffen den viel kritisierten Einsatz von Lehrern in "fachfremden Gegenständen" bzw. an anderen Schultypen. Der Abänderungsantrag sieht vor, dass nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) der jeweilige Pädagoge zustimmen muss.

Master-Abschluss als Voraussetzung

Außerdem sollen ab 2029 nur mehr Personen mit Master-Ausbildung an den Schulen unterrichten dürfen. Bis dorthin gilt die Regelung, dass auch Bachelor-Absolventen in den Klassen stehen dürfen, wenn sie sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen.

Keine Ausnahmen für Lehrer der 4. Volksschule

Weiterhin nicht vorgesehen sind Fächerzulagen für jene Lehrer, die an den Volksschulen in den vierten Klassen unterrichten. Die Gewerkschaft hatte solche mit dem Argument gefordert, dass auch diese Pädagogen Schularbeiten erstellen und korrigieren müssen.

Kritik von Gewerkschaft

Die Lehrergewerkschafter sehen in den geplanten Änderungen zwar "Schritte in die richtige Richtung". "Ein attraktives Dienstrecht haben wir aber noch nicht erreicht", betonte Lehrer-Chefverhandler Paul Kimberger (FCG). "Nicht akzeptabel" nannte er es aber, dass Volksschullehrer in der vierten Klasse - anders als Lehrer an Hauptschulen und AHS-Unterstufen - keine Fächerzulagen für Schularbeitsgegenstände bekommen sollen. "Das ist auch eine Gerechtigkeitsfrage."

Auch für den Vorsitzenden der AHS-Lehrergewerkschaft, Eckehard Quin (FCG), ist das Paket als Ganzes "nicht zustimmungsfähig."