Politik

Regierung schafft das Bankgeheimnis de facto ab

Heute Redaktion
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Die Koalition begräbt das Bankgeheimnis und richtet ein zentrales Kontoregister für alle ein. Im Zug der Steuerreform hatte die Regierung angekündigt, in dem Register die Unternehmen zu erfassen. Jetzt werden offenbar auch Privatpersonen angeführt - und vor allem mit sämtlichen Bankverbindungen.

Die Koalition begräbt das Bankgeheimnis und richtet ein zentrales Kontoregister für alle ein. Im Zug der Steuerreform hatte die Regierung angekündigt, in dem Register die Unternehmen zu erfassen. Jetzt werden offenbar auch Privatpersonen angeführt - und das mit sämtlichen Bankverbindungen.

Das Bankgeheimnis ist laut der Tageszeitung "Standard" bald Geschichte. Zur Finanzierung hatten SPÖ und ÖVP geplant, den Kampf gegen Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung zu forcieren - mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters. Jetzt soll das Verzeichnis aber noch viel fetter werden: Registriert sein sollen sämtliche Konten, Bausparverträge und Bankdepots von Privatpersonen und Unternehmen im Inland.

Im Register wird nur einsehbar sein, wer (i.e. welche Steuernummer) über welche Bankverbindungen verfügt. Nur falls es keine Steuernummer gibt, werden Name und Adresse des Kontoinhabers oder der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen. Die Guthaben selbst oder Kontobewegungen sollen nicht einsehbar sein. Zugang zu den Informationen sollen Behörden bekommen, wenn es im Fall eines Abgabeverfahrens zweckmäßig und angemessen ist - wer eine Steuererklärung abgibt, befindet sich im Abgabeverfahren - oder es um Finanzstraftaten geht.

Für die Steuerprüfer soll die Arbeit damit leichter werden: Mit einem Klick können sie sich künftig einen Überblick verschaffen, ob etwa die Firma A oder Steuerpflichtiger B Konten verstecken. In einem zweiten Schritt können die Finanzer wie bisher Einsicht in die Bankguthaben nehmen. Das Register vereinfacht also die Entstehung eines Anfangverdachts. Ein Abfragerecht erhält auch die Staatsanwaltschaft.

"Finanzielle Privatsphäre"

Von Seiten des Bankensprechers bei der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, kommt erste Kritik: Sollte eine Registerabfrage wirklich in jedem Abgabeverfahren möglich werden, "wäre das ein massiver Eingriff in die finanzielle Privatsphäre der Bürger".

Zu spät zum Geld Verstecken

Die Regierung will zusätzlich sicherstellen, dass Steuerhinterzieher nicht vor Inkrafttreten der Reform zu Jahresbeginn 2016 ihre Depots leerräumen. Zu diesem Zweck müssen Banken rückwirkend bis zum 1. März 2015 Kapitalabflüsse melden - ab einem Betrag von 50.000 Euro. Die Meldepflicht soll bis 2020 gelten.
Verfassungsmehrheit nötig

Durchboxen können SPÖ und ÖVP die neuen Regeln nicht: Die Einrichtung des Registers und die Meldepflicht durchbrechen das in der Verfassung verankerte Bankgeheimnis. Die Regierungsparteien benötigen daher eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Verhandlungen mit den Grünen laufen schon.