Im Zuge einer von Griechenland organisierten Charterrückführung nach Georgien und Pakistan wurden am Mittwoch insgesamt 86 Personen in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben. Unter ihnen befanden sich vier georgische und ein pakistanischer Staatsangehöriger aus Österreich. Die Männer wurden in an Behörden in Tiflis und Islamabad übergeben.
Zwei der fünf abgeschobenen Personen sind während ihres Aufenthalts Österreich straffällig geworden. Sie wurden wegen gewerbsmäßigen Diebstahls rechtkräftig verurteilt. Die Charteroperation wurde von Frontex koordiniert – neben Österreich und Griechenland nahm auch Zypern daran teil.
Wie das Bundesministerium für Inneres bestätigt, gilt Georgien als sicherer Herkunftsstaat und weist deshalb eine sehr niedrige Anerkennungsquote bei Asylanträgen auf. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei pakistanischen Staatsangehörigen: Im Jahr 2022 wurde vom BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) nur in rund 1 Prozent der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen.
Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquote werden bei pakistanischen Staatsangehörigen auch Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 40 Tagen) sowie Eilverfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden) durchgeführt.