Politik

Regierung will Wasser in Verfassung verankern

Heute Redaktion
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Nach einem SPÖ-Vorschlag will nun auch Regierungspartner ÖVP die österreichische Wasserversorgung in die Verfassung aufnehmen. Nachdem Michael Spindelegger die Thematik zunächst als Populismus abtat, sprach er sich am Dienstag doch für eine Verankerung aus.

Nach einem SPÖ-Vorschlag () will nun auch Regierungspartner ÖVP die österreichische Wasserversorgung in die Verfassung aufnehmen. Nachdem Michael Spindelegger die Thematik zunächst als Populismus abtat, sprach er sich am Dienstag doch für eine Verankerung aus.

Die österreichische Verfassung könnte sich in Zukunft wohl doch in irgendeiner Weise dem Wasser widmen. Vizekanzler Michael Spindlegger (V) signalisierte am Dienstag Bereitschaft für eine Staatszielbestimmung in der Verfassung. Von Seiten der ÖVP waren die Verfassungspläne des Koalitionspartners noch vor dem Ministerrat eher unwirsch als "Populismus" abgetan worden.

Doch im Pressefoyer danach zeigte sich Spindelegger dann gesprächsbereit: Man könne in einer Staatszielbestimmung in der Verfassung festschreiben, dass "Wasser ein öffentliches Gut ist". Auch die Wasserversorgung als "Aufgabenstellung der öffentlichen Hand" könne definiert werden. Die Europäische Union könnte im übrigen auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gar keinen Privatisierungsauftrag ohne Österreichs Stimme beschließen, so Spindelegger.

SPÖ: "Voller Einfluss der öffentlichen Hand" soll garantiert werden

Die SPÖ hatte der Volkspartei zuvor in der Regierungssitzung ihren Vorschlag übergeben, Bundeskanzler Werner Faymann (S) zeigte sich aber offen für Änderungen im Zuge der Verhandlungen. Der SPÖ will jedenfalls den "vollen Einfluss der öffentlichen Hand" beim Wasser garantieren. Es müsse verhindert werden, dass etwa über verpflichtende Ausschreibungen Private zum Zug kämen, ohne dass die Körperschaften etwas dagegen tun können, so Faymann. Deswegen wolle man einen Grundversorgungsauftrag klarstellen.

Auffassungsunterschiede sind in der Koalition somit zum einen in der Interpretation des strittigen EU-Vorhabens zu orten, denn die SPÖ fürchtet eine Entmachtung der öffentlichen Hand, die ÖVP dagegen sieht keine Gefahr einer zwangsweisen Privatisierung des Wassers. Zum anderen ist der Begriff "Wasser" dehnbar - während die Volkspartei vor allem die Ressource meint, spricht die SPÖ auch von der Verteilungs-Infrastruktur, deren Auslagerung an Unternehmen bereits jetzt in etlichen Gemeinden Realität sei, wie etwa Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) am Dienstag argumentierte.

FPÖ, BZÖ und Grüne melden sich zu Wort

"Das weiße Gold Österreichs ist zu schützen", forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die Freiheitlichen wollen im Rahmen des Spekulationsverbots auch den Schutz des heimischen Wassers sichern. "Wenn es um ein umfassendes Spekulationsverbot geht, gehört das Wasser dazu", so Strache. Er sieht in der Frage eine "Nagelprobe" für die SPÖ, denn nun würde sich zeigen, ob die rote Forderung nach einer Verfassungsbestimmung lediglich "taktisch" sei. Anderenfalls wäre ein Gesetz zum Verbot von Spekulationen "nicht nachhaltig".

Das BZÖ will das Wasser in der Nationalratssitzung am Mittwoch thematisieren und wird einen dringlichen Antrag zum "weißen Gold" einbringen, um eine Sechs-Parteien-Einigung zu erreichen. Das kündigte Bündnissprecher Rainer Widmann bei einer Pressekonferenz an. Bündniskoordinator Markus Fauland nahm zudem die Regierung in die Pflicht, auf europäischer Ebene trotz mehrerer "Lippenbekenntnisse", die in Österreich gemacht würden, nicht den "Schwanz" einzuziehen. Da Vizekanzler Michael Spindelegger (V) in der Sache gescheitert sei, liege der Ball nun bei Bundeskanzler Werner Faymann (S).

Auch die Grünen wollen das Thema Wasser im Plenum aufs Tapet bringen, wie der stellvertretende Klubobmann Werner Kogler bei einer Pressekonferenz ankündigte: Man werde Entschließungsanträge einbringen, wonach die Bundesregierung Gesetzesmaterien einbringen soll, die dazu führen, dass die kommunale Wasserversorgung nicht an mehrheitlich private Eigentümer zu gelangen hat.