Wirtschaft

Registrierkasse: Letzte Chance für Sicherheitseinric...

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:01

Am 1. April 2017 ist es zu spät. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung versehen sein, die Manipulationen verhindern. Was Unternehmen dafür tun müssen.

Ab 1. April 2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein und Belege mit elektronischer Signatur erstellen. Ob ein solcher Schutz vorliegt, lässt sich am Kassenbeleg in Form des QR-Codes ablesen.

Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet.


Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb umrüsten, sofern sie Barumsätze (inklusive Bankomatkartenzahlungen, Kreditkartenumsätzen und eingelöste Gutscheine) erzielen. Unternehmen, die seit Mai 2016 einen Umsatz von netto 7.500 Euro im Jahr überschreiten, müssen ebenfalls eine elektronische Registrierkasse verwenden. Erleichterungen bestehen nur für bestimmte Betriebe.

Bei Nichtbeachtung fallen Strafen von bis zu 25.000 Euro an.

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