Wirtschaft

Registrierkassen: Unternehmen haben noch Zeit

Heute Redaktion
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Mit 1. Mai trat für viele Unternehmer die Registrierkassenpflicht in Kraft. Derzeit kuriseren viele Falschmeldungen und es herrscht große Unsicherheit. Die Wirtschaftskammer gibt Entwarnung und fordert eine Verlängerung der Straffreiheit für Betriebe.

Mit 1. Mai trat für viele Unternehmer die Registrierkassenpflicht in Kraft. Derzeit kuriseren viele Falschmeldungen und es herrscht große Unsicherheit. Die Wirtschaftskammer gibt Entwarnung und fordert eine Verlängerung der Straffreiheit für Betriebe.

Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass ein Drittel der Betriebe noch keine Registrierkassa hat, und gibt Entwarnung: Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse besteht erst nach erstmaligem Überschreiten der Umsatzgrenzen im Jahr 2016 mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuer-Voranmeldezeitraumes.

Konkret müssen Betriebe erst nach erstmaligem Überschreiten der Umsatzgrenzen mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraumes ein geeignetes Kassensystem haben. Daher sind viele Betriebe derzeit noch nicht betroffen.

Betriebe, die die Umsatzgrenze von 15.000 Euro und die Barumsatzgrenze von 7.500 Euro NICHT schon im Jänner 2016 überschritten haben, trifft die Registrierkassenpflicht somit erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Wer trotz bestehender Verpflichtung aus gerechtfertigten Gründen, wie zum Beispiel Lieferschwierigkeiten, noch keine Registrierkasse hat, dürfte bis Ende Juni auch nicht gestraft werden. „Die Wirtschaftskammer fordert in diesem Zusammenhang, die Sanktionsfreiheit bis Ende des Jahres zu verlängern“, so WK-Direktor Rainer Ribing.