Wirtschaft

Registrierkassenpflicht auch für Taxler und Ärzte

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das Finanzministerium hat am Freitag Details zur Registrierkassenpflicht veröffentlicht, wie der "ORF" berichtet. Die Maßnahme, die Abgabenhinterziehung verhindern soll, betrifft demnach nicht nur Gastronomen und den Handel, sondern auch zahlreiche weitere Berufssparten wie Ärzte oder Taxifahrer. Und: Strafen soll es erst nach einer "Übergangsphase" geben.

Das Finanzministerium hat am Freitag Details veröffentlicht, wie der "ORF" berichtet. Die Maßnahme, die Abgabenhinterziehung verhindern soll, betrifft demnach nicht nur Gastronomen und den Handel, sondern auch zahlreiche weitere Berufssparten wie Ärzte oder Taxifahrer. Und: Strafen soll es erst nach einer "Übergangsphase" geben.

Wer die Registrierkassenpflicht bis Ende März 2016 nicht erfüllt, soll vorerst noch nicht bestraft werden, heißt es im Bericht. Allerdings müsse bis Ende Juni 2016 "eine gute Begründung" dafür geliefert werden. Generell müssen aber Betriebe, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro oder mehr erzielen, eine Registrierkasse ab Jänner 2016 im Einsatz haben. 

Das bedeutet gleichzeitig, dass die Registrierkassenpflicht weit mehr Berufsgruppen trifft - darunter Ärzte, Mediziner, Therapeuten, Taxifahrer, Notare, Bauern, Apotheker, Lebensmittelhändler und Buchhändler. Ausnahmen gibt es für Umsätze im Freien. Bei der "Kalte Hände"-Regelung sind Umsätze bis zu 30.000 Euro bei Christbaumverkäufern, Glühweinstandlern oder Maronibratern auf öffentlichen Straßen ausgenommen.