Wirtschaft

Registrierkassenpflicht: Fragen und Antworten

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ab 1. Jänner 2016 gilt die Registrierkassenpflicht in Österreich. Betroffen sind alle Unternehmen, die Umsatz von 15.000 Euro pro Jahr und über 7.500 Euro Barumsatz haben (inkl. Kreditkarten- und Bankomatkartenzahlungen). Betroffen davon ist somit die gesamte Gastronomie. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Staat hat die Registrierkassenpflicht beschlossen, um gegen den Kampf von Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Es werden Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro Steuergelder erwartet. 

Werner Kubina von der Firma Dextra Data Solutions GmbH, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Inhalte & Pflichte 

Die betroffenen Registrierkassen müssen auch einen Manipulationsschutz haben. Die genauen Spezifikationen sind noch nicht endgültig beschlossen. Ein Nachrüsten von bestehenden Registrierkassenlösungen wird notwendig sein. Dass dieses Upgrade Kosten erzeugen wird, steht auch schon fest. An dieser Stelle kann man sich überlegen ob ein Upgrade oder ein Neukauf sinnvoller ist. Dies wird in jedem Fall unterschiedlich sein.

2. Ausnahmen der Registrierkassenpflicht

Unternehmer auf öffentlichen Plätzen mit weniger als 30.000 Euro Umsatz sind ausgenommen, etwa Maroni- Verkäufer. Hier gilt aber immer der Umsatz des Unternehmens, nicht ein einzelner Stand. Kommt das Unternehmen auf mehr als 30.000 Euro Umsatz pro Jahr, gilt die Ausnahme nicht. Weiteres sind Hofverkäufe von Bauern ausgenommen.

3. Neukauf oder Upgrade der Registrierkassenlösung

Wir empfehlen rechtzeitig mit dem derzeitigen Registrierkassenhersteller Kontakt aufzunehmen und die Kosten in Erfahrung zu bringen. An dieser Stelle macht die Überlegung des Neukaufs einer neuen Lösung durchaus Sinn. Vor allem für kleine Unternehmen gibt es mittlerweile sehr kostengünstige Registrierkassenlösungen.

4. Was hat es mit der Einzelaufzeichnungspflicht auf sich?

 Jeder Unternehmer muss bei Bargeschäft dem Kunden eine Rechnung ausstellen. Dies ist die sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht die parallel mit der Registrierkassenpflicht gültig wird. Die Rechnung muss korrekte Bezeichnungen der Ware, Speisen usw. beinhalten und die üblichen Kennzeichen einer Rechnung.
5. Wie wird die Registrierkassenpflicht kontrolliert werden?

Das Finanzamt wird Mystery Shopper aussenden und darauf achten das ein Beleg ausgestellt wird. Bei sichtbaren Bonier- oder Kassensystemen wird dann der Einsatz des Manipulationsschutz (Stichwort: SmartCard) optisch kontrolliert. Am Ende wird sich der Prüfer zu erkennen geben und die das Kassensystem überprüfen.

6. Die Gefahren bei Nicht-Einhaltung der Registrierkassenpflicht?

Bei bestätigten Verdacht der Nicht-Einhaltung werden die Umsätze des jew. Unternehmens geschätzt. Dafür wird dann eine allfällige Nachzahlung der Umsatzsteuer notwendig sein.