Österreich

Reiterhof von Ex abgefackelt

Heute Redaktion
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Bild: FF Pummersdorf

Brennende Rache eines Ex-Freundes in der Nähe von St. Pölten. Aus Eifersucht war Michael E. (49) zum Hof seiner Verflossenen geradelt, steckte das Gebäude in Brand. Darauf suchte sie ihn wütend auf, er ging hysterisch zur Polizei und versicherte: "Ich war's ned!" Jetzt musste der Feuerteufel vor Gericht - zwei Jahre gesiebte Luft.

Brennende Rache eines Ex-Freundes in der Nähe von St. Pölten. Aus Eifersucht war Michael E. (49) zum Hof seiner Verflossenen geradelt, steckte das Gebäude in Brand. Darauf suchte sie ihn wütend auf, er ging hysterisch zur Polizei und versicherte: "Ich war's ned!" Jetzt musste der Feuerteufel vor Gericht – zwei Jahre gesiebte Luft.
Die dünnen Strohwände brannten wie Zunder, das Gestüt war nicht mehr zu retten – 300.000 Euro Schaden. Weil er nach ständigen Eifersuchts-Streitereien am Pferdehof schließlich ein Hausverbot (nämlich vom benachbarten Besitzer, der vom Dauer-Zank derart genervt war) bekommen hatte, hatte Michael E. (49) einen Zorn auf seine Ex, die Pächterin des Hofes. 

Nach drei Bier am Feuerwehrfest am 11. September radelte der 49-Jährige zum Hof. Mit einem Feuerzeug steckte der Ex-Floriani (er war 20 Jahre bei der Wehr) die dünnen Wände in Brand – 116 Feuerwehrmänner löschten fast einen ganz Tag lang. Sechs Pferde konnten gerade noch auf die Koppel gebracht werden.

Da die Frau ihren Ex noch kurz vor dem Feuer am Hof gesehen hatte, suchte sie Michael E. und fand ihn schließlich an einer Tankstelle: "Ist Dir jetzt leichter?", fragte die Pferdehof-Pächterin den Zündler. Daraufhin stellte sich der 49-Jährige bei der Polizei, versicherte: "Ich war's ned!" Doch die Beweislast war erdrückend.

Vor Gericht in St. Pölten gestand der Angeklagte: "Einen Zorn habe ich gehabt. Ich habe immerhin mit meiner Ex viel Geld in die Renovierung des Gebäudes gesteckt. Ich wollte nicht, dass jetzt Fremde den Hof benutzen." Er sei aber betrunken gewesen und zudem auch auf Psycho-Tropfen, erklärte der Angeklagte, ehe ihm der Anwalt, aus Sorge vor einer drohenden Einweisung, ins Wort fiel. Somit: zwei Jahre "Schmalz". Das Urteil ist rechtskräftig.