Österreich

Rektor der Klagenfurter Universität abberufen

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:27

Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Heinrich C. Mayr (64), ist am Donnerstagabend vom Universitätsrat aus seiner Funktion abberufen worden. Er ist sich keiner Schuld bewusst. Sein Anwalt will gegen den Bescheid Beschwere beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof einlegen.



Der Bescheid wurde Mayrs Anwalt am Freitag in der Früh zugestellt, er ist damit Ex-Rektor. Die Vorsitzende des Uni-Rates, Hertha Stockbauer, erklärte, man sei sich der Tragweite der Entscheidung bewusst, es habe aber keine andere Möglichkeit gegeben. Mayr selbst sieht sich völlig schuldlos, sein Anwalt wird beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen.

Details zu den Hintergründen der Abberufung wollte Stockbauer am Freitagvormittag nicht nennen, dies unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Es habe für das Gremium nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten aber keine andere Möglichkeit als die Abberufung gegeben. Geht es nach den Vorstellungen des Uni-Rates, wird der bisherige Vizerektor Hubert Lengauer interimistisch die Agenden des Rektors wahrnehmen.

Mayr erklärte am Nachmittag vor Journalisten, er habe keinen Paragrafen verletzt. Seine Absetzung begründete er damit, dass er sich "nichts anschaffen lasse", er habe aber immer korrekt gehandelt. Die Vorwürfe des Uni-Rates würden ihn verwundern, meinte er, denn er habe seine Pläne vor seiner Wiederwahl detailliert bekanntgegeben. Angebote für eine einvernehmliche Trennung habe es gegeben, betonte der Ex-Rektor, er habe diese jedoch abgelehnt.

Mayrs Anwalt will vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gehen
Mayrs Anwalt Bernhard Fink kündigte an, gegen den Bescheid sowohl beim Verwaltungs- als auch beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen zu wollen. Überlegt werde auch, zu beantragen, dass den Beschwerden aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Er übte scharfe Kritik an dem Universitätsgesetz, in dem das Abberufungsverfahren "überhaupt nicht geregelt" sei. Fink ortet "mittelalterliche Zustände", der Unirat sei "Kläger und Richter in einem".

Fink will den Abberufungsbescheid beim VwGH bekämpfen. Der Verfassungsgerichtshof wiederum soll prüfen, ob bei dem Verfahren Mayrs Grundrechte verletzt worden seien. Fink überlegt auch, jenen Passus im Universitätsgesetz, der das Abberufungsverfahren betrifft, beim VfGH anzufechten. Bezüglich der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - diese würde bedeuten, dass Mayr als Rektor wieder eingesetzt werden müsste - zeigte sich der Rechtsanwalt skeptisch zu den Erfolgsaussichten.

Mayr wäre bis 2014 Rektor geblieben
Mayrs Funktionsperiode hätte regulär bis März 2014 gedauert, der Informatiker wurde im Februar 2006 zum Rektor bestellt. Dass es Probleme zwischen Uni-Rat und Rektor gibt, wurde im November vergangenen Jahres öffentlich. Entzündet hatte sich der schon länger schwelende Konflikt um die richtige Führung der Uni an der vom Rektor betriebenen Errichtung eines Freizeitzentrums für Universitätsangehörige. Im November verhinderte Mayr seine Abberufung vorerst mit einem "aufsichtsbehördlichen Verfahren" im Wissenschaftsministerium. Dort sah man allerdings keinen Grund, einzuschreiten, daher konnte der Universitätsrat das Verfahren fortsetzen.

APA/red

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