Kärnten

Influencer fast getötet – Haft für Messerstecher (19)

Ein fürchterlicher Angriff auf einen 53-jährigen Iraker endete nun nicht rechtskräftig mit einem Schuldspruch für einen Landsmann (19).

Clemens Pilz
Prozess am Landesgericht Klagenfurt (Symbolfoto)
Prozess am Landesgericht Klagenfurt (Symbolfoto)
GERT EGGENBERGER / APA / picturedesk.com

Ein 53-Jähriger aus Klagenfurt hatte auf TikTok wiederholt Videos veröffentlicht, in denen er eine Abneigung gegen Schiiten zum Ausdruck brachte. Einem 19-Jährigen aus Wien, ebenfalls Iraker und Angehöriger dieser Religionsgemeinschaft, brannten darauf die Sicherungen durch. Aus "religiösem Fanatismus", wie es in der Anklageschrift heißt, fuhr er nach Kärnten und stach im Juni 2022 mehrmals mit einem Messer auf den "Influencer" ein. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt fand am Montag unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt, auch ein Film- und Foto-Verbot wurde ausgesprochen.

"Nicht extra für Attacke nach Kärnten gereist"

Beim Prozess beteuerte der Angeklagte nun, nicht extra wegen der Attacke nach Kärnten gereist zu sein. Er habe dort ein Auto kaufen und bei dieser Gelegenheit dem TikToker einen Denkzettel verpassen wollen. Dabei habe er ihn erst nur mit einem Schlagring einschüchtern wollen, griff dann aber doch zum Messer und stach zweimal in die Schulter des Opfers. Eine Überwachungskamera filmte den Angriff.

"Bei diesem Vorfall handelt es sich um eine absichtlich schwere Körperverletzung", so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Verteidigung hingegen sah dies anders, erlebte bei der Aussage des Gerichtsmediziners aber einen Rückschlag: "Diese Messerstiche waren keine leichte Körperverletzung", so der Experte.  Der Angeklagte wandte sich schließlich mit den Worten "Es tut mir unheimlich leid" an den Schöffensenat und bat um ein mildes Urteil, berichtete die "Krone".

Beide Seiten berufen

Dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft kamen die Schöffen nach. Die Attacke des 19-jährigen Wieners auf den TikToker wird als absichtlich schwere Körperverletzung gewertet. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten Rechtsmittel an.

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