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Religiöses Schlachten ohne Betäubung: Verbot EU-widrig

Der EuGH entschied, dass das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung nicht verboten werden darf. Dies widerspräche der Religionsfreiheit.

Leo Stempfl
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(Bild: iStock)

Im Judentum, aber auch im Islam, ist es Vorschrift, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Erst so wird das Fleisch koscher beziehungsweise halal und kann verzehrt werden. Die belgische Region Flandern verbot das Weglassen der Betäubung 2017 allerdings aus Tierschutzgründen. Jüdische und muslimische Verbände klagten die Region und riefen den EuGH an.

Der zuständige Generalanwalt Gerard Hogan erklärte in seinem Schlussantrag, dass diese Praxis in der EU nicht verboten werden darf. Der Rechtsgutachter sah darin einen Widerspruch zu der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit. Das endgültige Urteil wird in mehreren Wochen erwartet.

Ausnahme von Tierschutz-Verordnung

Grundsätzlich gilt natürlich die EU-Verordnung, laut der Tiere vor einer Tötung zu betäuben sind. Dort gibt es allerdings eine explizite Ausnahmen für religiöse Riten bestimmter Glaubensrichtungen. Da es sich lediglich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU-Staaten deren Inhalt in Form eigener Gesetze umsetzen. Ein völliges Verbot der rituellen Tötung würde allerdings ebenjener Ausnahme – und damit EU-Recht – widersprechen.

Tierschützer kritisieren diese Entscheidung. Bei der religiösen Schlachtung wird Tieren die Kehle durchgeschnitten und anschließend werden die Körper zum Ausbluten aufgehangen. Der Grund ist, dass Angehörige des Judentums und des Islams kein Blut verzehren sollen.