Politik

Republik will von Grasser Millionen Euro zurück

Nach den Verurteilungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weiteren Angeklagten kann es nun teuer für die Betroffenen werden.

Rene Findenig
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    <strong>Karl-Heinz Grasser</strong> am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

    Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und weitere Angeklagte fiel am Freitag das Urteil. Fast genau drei Jahre nach Prozessbeginn verkündet Richterin Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats zahlreiche – nicht rechtskräftige – Verurteilungen. Karl-Heinz-Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Walter Meischberger zu sieben, Peter Hochegger zu sechs Jahren.

    Für fünf weitere Angeklagte gab es Strafen zwischen einem und drei Jahren. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, die Anwälte kündigten Berufung an. Sollte es bei den Urteilen bleiben, würde es aber laut Gerichtsunterlagen teuer für Grasser und Co. werden. Der Staat will Millionen von ihnen einfordern.

    Wer nun zahlen soll

    Richterin Marion Hohenecker sagte bei der Urteilsbegründung, der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei.

    Diese fast zehn Millionen Euro will die Republik nun zurück – und sie sich in erster Linie von Grasser und Meischberger holen. Der Staat könnte aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern, hieß es. Sicher nichts wird es dafür von Hochegger zu holen geben, denn dieser sei im Privatkonkurs. Sollten Grasser und Meischberger nicht zahlen können, könne sich der Staat auch an Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer  wenden, die ebenfalls nicht rechtskräftig verurteilt wurden, hieß es vom Bund.