Wirtschaft

Reuige Steuersünder sollen härter bestraft werden

Heute Redaktion
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Reuige Steuersünder, die sich selbst anzeigen, kommen bald nicht mehr so leicht ganz ungeschoren davon. Ab 1. Oktober wird das Finanzstrafgesetz verschärft. Wer erst Eigenanklage erhebt, wenn sich die Finanz zwecks Steuerprüfung angemeldet hat, muss Strafzuschläge entrichten. Sie richten sich nach der Höhe der Abgabenschuld. Eine Anzeigenwelle vor Inkrafttreten der Novelle wird erwartet.

 
 , die sich selbst anzeigen, kommen bald nicht mehr so leicht ganz ungeschoren davon. Ab 1. Oktober wird das Finanzstrafgesetz verschärft. Wer erst Eigenanklage erhebt, wenn sich die Finanz zwecks Steuerprüfung angemeldet hat, muss Strafzuschläge entrichten. Sie richten sich nach der Höhe der Abgabenschuld. Eine Anzeigenwelle vor Inkrafttreten der Novelle wird erwartet.

Bis zu einem Betrag von 33.000 Euro wird ab Oktober ein fünfprozentiger Strafzuschlag fällig, bis zu 100.000 Euro sind es 15 Prozent und bis zu 250.000 Euro 20 Prozent. Wer noch höhere Steuerschulden hat, muss davon zusätzlich 30 Prozent Strafe zahlen.

Wer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, geht straffrei aus. Leichte Fahrlässigkeit liegt etwa bei Buchungsfehlern vor. müssen erstmalige Selbstanzeiger aber weiterhin nicht: Durch die Eigenanklage ersparen sie sich ein Finanzstrafverfahren mit möglichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Anzeigewelle im November befürchtet

Im September könnte es daher noch zu einer Anzeigenwelle kommen, wird in der Branche erwartet. Steuerberater, am Mittwoch etwa LBG, informieren derzeit ihre Kunden über die anstehenden Änderungen. Das Finanzministerium rechnet sogar mit "Vorzieheffekten" von zusätzlichen rund 150 Mio. Euro für das heurige Budget. Ab 2015 sollen die strengeren Regeln dann dem Fiskus 30 Mio. Euro mehr im Jahr bescheren.

Eine weitere Verschärfung: Wer sich bereits einmal selbst angezeigt hat, kann wegen der gleichen Abgabe in der gleichen Zeitperiode nicht eine weitere Selbstanzeige einbringen. Bisher gibt es die Möglichkeit, mit einem Zuschlag von 25 Prozent ein Finanzstrafverfahren nach mehrmaliger Selbstanzeige zu vermeiden.