Für Verwunderung in juristischen Kreise sorgte kürzlich eine Ladung eines Landesgerichts in Niederösterreich. Für eine Strafverhandlung wurde dabei laut Rechtsanwaltskammer gemeinsam mit der Ladung ein Formular übermittelt, in das 14 Tage lang Parteien, Zeugen und Vertreter ihre Temperatur eintragen sollten und zwar zweimal täglich.
Dieses Formular sei bei der Verhandlung dann mitzunehmen und werde bei Gericht von einem Sanitäter bewertet. Der sollte dann offenbar entscheiden, ob alle die richtige Körpertemperatur für die Verhandlung aufweisen können.
Die Rechtsanwaltskammer schickte daraufhin an ihre Mitglieder die Info aus, dass eine derartige Vorgabe nicht anerkannt werden müsse. Zumal der Richter nicht das Recht habe, sich über die Prozessordnung hinwegzusetzen.
Auch Top-Anwalt Wolfgang Blaschitz hält von der Maßnahme wenig. "In Wien zum Beispiel besteht eine Maskenpflicht, das ist sinnvoll. Alles darüber Hinausgehende ist ein völliger Unsinn. Außerdem wird im Wiener Landesgericht etwa automatisch Fieber gemessen", sagt er.