Bei einem Prozess in Innsbruck stehr der Horror aller Nachbarn vor dem Richter. Seit über einem Jahrzehnt beschimpft ein 56-Jähriger Mann seine Nachbarn, wirft Schnecken über den Zaun, verfolgt und beschimpft die Leute. Daran änderten auch zwei Verurteilungen nichts. Nun nahm der Richter den Mann in U-Haft, der Prozess wurde vertagt.
Der Prozess wurde zur Ergänzung des bereits vorliegenden psychologischen Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt. Laut Richter Josef Geisler bestehe die Gefahr, dass der 56-Jährige weitere Strafhandlungen mit nicht bloß leichten Folgen begehen würde. "Ich will nicht länger zuschauen und muss daher die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen", begründete Geisler die U-Haft.
Schneckenwerfer sieht sich "nicht schuldig"
Der Beschuldigte bekannte sich zu Verhandlungsbeginn nicht schuldig. "Ich habe nichts getan. Die Nachbarn haben mich belästigt und mich beschimpft", empörte sich der 56-Jährige. Die als Zeugin geladene Nachbarin stellte die Situation naturgemäß anders dar: "Er ist jahrelang jede Nacht um unser Haus geschlichen, hat mich verfolgt, wenn ich aus dem Haus gegangen bin und auch seine Mutter hat mich mit dem Besen bis auf mein eigenes Grundstück gejagt."
Kinder können nicht allein zum Bus
Sie leide bereits seit Jahren unter panischen Angstzuständen und könne ohne Tabletten nicht mehr schlafen. "Meine Kinder können nicht alleine vor dem Haus spielen oder auch nur ohne Begleitung in der Früh zur Bushaltestelle gehen", erklärte die Frau. Der Beschuldigte sei auch gewaltbereit.
Mann sieht sich als Opfer
Ein zuvor eingeholtes psychologisches Gutachten attestiere dem Angeklagten zwar eine Wahnstörung, diese allein sei jedoch noch keine Erkrankung und mindere auch nicht die Zurechnungsfähigkeit des 56-Jährigen, erläuterte der Psychiater und Gutachter Carl Miller. "Die Verfolgung der Nachbarn wird nicht schlagartig aufhören. Ein Ortswechsel des Angeklagten wäre die einzige Möglichkeit, um das Problem in den Griff zu bekommen", erklärte er. Auch eine Psychotherapie würde kaum Erfolge liefern, weil die Reflexionsfähigkeit des Beschuldigten relativ gering sei, kommentierte der Psychiater. "Er sieht sich immer noch in der Opferrolle", fügte er hinzu.