Wien

Richter warf Müll auf Straße! Darum bleibt er straffrei

Weil er ein Pickerl wegwarf und dann Waste Watchern seinen Ausweis nicht zeigte, sollte der Tiroler Strafe zahlen. Er ging in Berufung – und gewann!

Claus Kramsl
Der Innsbrucker Richter Alexander I. zeigte den Waste Watchern seinen Ausweis nicht. Er sollte Strafe zahlen, ging aber in Berufung.
Der Innsbrucker Richter Alexander I. zeigte den Waste Watchern seinen Ausweis nicht. Er sollte Strafe zahlen, ging aber in Berufung.
PID, "Am Schauplatz Gericht"/ORF (Montage: "Heute")

Ein Innsbrucker Richter hatte auf Wien-Besuch ein unglückliches Zusammentreffen mit einer "Waste Watcher"-Streife – "Heute" berichtete. Die Eingreiftruppe der MA 48 geht rigoros gegen Müllsünder im öffentlichen Raum vor, soll Wien sauber halten.

Dank eines Fehlers der Stadt-Mitarbeiter kommt er nun doch ohne Strafe davon.

Ausweispflicht gegenüber Waste Watchern

Zur Erinnerung: In Meidling hatte Alexander I. kürz vor der Bundespräsidentenwahl ein unflätiges Pickerl von einem Plakat für Alexander Van der Bellen gerissen und auf den Boden geworfen. Die Waste Watcher sprachen ihn an, forderten seinen Ausweis. Weil der erfahrene Richter im Wiener Reinhaltegesetz nicht ganz firm war – dieses berechtigt die Müll-Sheriffs nämlich zur Identitätsfeststellung – ignorierte er die Aufforderung und ging einfach weg. Die Waste Watcher verfolgten ihn 30 Minuten lang quer durch Wien, bis die alarmierte Polizei die Amtshandlung übernahm.

Schließlich fasste Alexander I. Strafen von 200 Euro fürs Wegschmeißen und 400 Euro fürs Ausweis-Verweigern aus. Dazu kamen damals noch 71 Euro Verfahrenskosten.

Formalfehler! Adresse des Tatorts war falsch

Das ließ der wehrhafte Tiroler nicht auf sich sitzen. Er ging in Berufung – und hatte Erfolg, wie "Am Schauplatz Gericht" nun berichtete: Weil die Müll-Sheriffs die Adresse des Tatorts falsch notiert hatten, erkannte das Landesverwaltungsgericht Wien nun auf Formalfehler und stellte das Verfahren ein, so "Am Schauplatz Gericht"- Chef Peter Resetarits zu "Heute". Der Richter bleibt straffrei.

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