Österreich

Richter wollte Anwärterin Oralsex aufdrängen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen einen Richter publik gemacht, der eine Richteramtsanwärterin sexuell bedrängte.

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Disziplinarstrafe gegen den Richter.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Disziplinarstrafe gegen den Richter.
Bild: picturedesk.com/APA

Ein älterer Richter lud eine Richteramtsanwärterin, die bei ihm in Ausbildung war, zu sich nach Hause ein und bot ihr an, er werde ihr "sexuell zu Diensten sein". Die Anwärterin meldete die sexuelle Zudringlichkeit woraufhin der Richter zu einer Diziplinarstrafe verurteilt wurde. Der OGH hat das Urteil nun bestätigt und den Fall öffentlich gemacht.

Der Ausbildungsrichter im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien (dieser umfasst auch Niederösterreich und das Burgenland) hatte die ihm zugeteilte Anwärterin abends zu sich nach Hause eingeladen. Dort kam er direkt zur Sache: Er wolle ihr für Oralsex "zu Diensten sein", erklärte der Richter und gab ihr eine "Orgasmus-Garantie", berichtet die "Presse".

Trotz Ablehnung ließ Richter nicht locker

Obwohl die junge Frau von Anfang an ablehnte, ließ der ältere Mann nicht locker. Der Oralsex könne auch "einseitig" sein und es wäre "eine Verschwendung", wenn sie das Angebot nicht nütze, sagte der Richter. Er fuhr anschließend damit fort, sie über ihre sexuellen Gewohnheiten auszufragen und spielte ihr Videos, die Frauen beim Orgasmus zeigen sollen, vor.

Die Frau lehnte weiterhin ab, was den Richter dazu brachte, anzukündigen, er werde in ihrer Beurteilung festhalten, dass sie konsequent sei.

Das Oberlandesgericht Graz sprach den Mann schuldig und verhängte eine Disziplinarstrafe von 7.000 Euro. Als Richter stehe er in der Pflicht, sich sowohl im als auch außer Dienst so zu verhalten, dass er das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen des Richterstandes nicht gefährdet.

Berufung abgeschmettert

Der Richter berief gegen das Urteil beim OGH und verteidigte sich damit, dass er der jungen Frau lediglich ein "annahmebedürftiges Angebot" gemacht habe. Zudem sei es in seiner Privatwohnung passiert, wo die Diziplinargewalt nicht gelte. Der OGH schmetterte die Verteidigung ab und bestätigte das Urteil.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien Gerhard Jelinek bedauerte den Fall gegenbüer der "Presse". Der Richter bekomme keine Amtsanwärterinnen mehr zugeteilt, stellte er klar. Die Sprecherin der Auszubildenden, Verena Latzer, lobte, dass es ermöglicht werde, Missstände auf Wunsch auch anonym zu melden. Das sorge für ein gutes Vertrauensverhältnis.

(red)