Niederösterreich

Richterin aus NÖ soll unerlaubt Daten abgefragt haben

Anwältin Wagner vermutet, dass eine Richterin an ihrem Krankenstand zweifelte und deshalb Nachschau hielt. Eine Prüfung ergab aber keine Verfehlungen.

Erich Wessely
Anwältin Astrid Wagner 
Anwältin Astrid Wagner 
Sabine Hertel

Verärgert zeigt sich die renommierte Anwältin Astrid Wagner ob eines Vorfalls in Niederösterreich. In einer Sachverhaltsdarstellung informierte sie das Ministerium, sah "einen offenbaren Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einer Richterin durch die Einsichtnahme in das Abfragesystem der Justiz (VJ)".

In dem Schreiben von Mitte Oktober heißt es: "Die Richterin des Landesgerichts St. Pölten (...) hat am 7. 10. 2022 über die ,VJ' in einen Gerichtsakt Einsicht genommen, welcher beim Landesgericht Wr. Neustadt geführt wird, wobei ich als Verteidigerin einschreite. Die Richterin hat in diesen Akt Einsicht genommen, obwohl dieses beim Landesgericht Wiener Neustadt anhängige Verfahren in keinem Zusammenhang mit einem von ihr geführten Verfahren steht. Hintergrund war offenbar vielmehr ausschließlich ihr Bestreben, mir die Vorspiegelung eines Krankenstandes zu unterstellen, was selbstverständlich jeglicher Grundlage entbehrt", führt Wagner darin aus.

Wagner sei der Ansicht, dass die "vorgenommene Einsicht in das VJ-Register datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt hat", sie "ersuche daher um Prüfung bzw. in weiterer Folge Einleitung entsprechender Schritte".

"Keine zu ahndende Pflichtverletzung"

Nach einer Prüfung heißt es aber seitens des Oberlandesgerichts Wien: "Ich nehme Bezug auf Ihre ein angebliches Fehlverhalten einer Richterin des Landesgerichts St. Pölten aufzeigende Eingabe vom 18. Oktober 2022, die mir vom Bundesministerium für Justiz zur Behandlung im eigenen Wirkungskreis weitergeleitet wurde. Eine Überprüfung der Vorwürfe ergab keine dienstaufsichtsbehördlich oder gar disziplinär zu ahndenden Pflichtverletzungen der betroffenen Richterin, zumal die VJ-Abfrage (...) zum Zwecke der Überprüfung der Notwendigkeit der Verlegung der ,eigenen' Hauptverhandlung vorgenommen wurde, was ein ausreichendes dienstliches Interesse darstelle".

Anwältin Astrid Wagner bleibt dennoch dabei: "Ich habe nie um Verlegung ersucht, sondern meine Erkrankung ausrichten lassen vom Sekretariat, woraufhin die Richterin unter offenkundiger Umgehung des Datenschutzes ins Register geschaut hat. Es gab keinen Anlass an meiner Erkrankung zu zweifeln, mir so etwas ,einfach so' zu unterstellen, ist wohl sehr befremdlich". Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com