Niederösterreich

Riesiger Tankbetrug! Mann zapfte 22.000 Liter Diesel ab

Ein 31-jähriger Ungar betankte monatelang Kanister mit der Tankkarte seiner Firma, verkaufte den Inhalt dann in seiner Heimat.
23.08.2022, 13:41
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Am 12. August erstatte eine Transport-Firma aus dem Bezirk Melk Anzeige darüber, dass es beim Ankauf von Diesel über eine Tankkarte zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Laut der Firma sei damit immer wieder bei einer Tankstelle im Bezirk Melk getankt worden, was aber absolut unüblich sei, zumal die Firma ganz in der Nähe eine eigene Tankstelle habe. Die Polizei deckte in Folge einen riesigen Tankbetrug auf.

Bei der Sichtung der Überwachungsvideos der Tankstelle sahen die Beamten einen 31-Jährigen, der als Lkw-Fahrer für das Unternehmen tätig war, wie er zuerst seinen privaten Wagen und dann mehrere Kanister mit Diesel betankte. Ein Mitarbeiter (45) der Tankstelle identifizierte seinen Landsmann zudem. Noch am selben Tag stattete die Polizei dem 31-Jährigen einen Besuch ab, erwischte ihn mit sieben leeren Kanistern (25 Liter).

Tankwart war involviert

Es stellte sich heraus, dass er seit Monaten mit einer gefundenen Tankkarte seiner Firma zwei Mal wöchentlich sein Auto und die Kanister vollgetankt und den Diesel dann in der Heimat für 80 Cent pro Liter verkauft hatte. Zudem kam auch heraus, dass der Tankstellen-Mitarbeiter (45) auch involviert war. Er hatte die Straftat bemerkt und anstatt sie zu melden selbst mitgeschnitten bzw. gratis Diesel abbekommen.

Mittels Historie der Tankkarte konnte dann festgestellt werden, dass diese bereits seit November 2021 für wiederkehrende Betankungen bei der besagten Tankstelle verwendet worden war und auf diese Weise insgesamt rund 22.000 Liter Dieseltreibstoff bezogen und der betroffenen Firma in Rechnung gestellt wurden. Der Sachverhalt wurde von der Polizei der Staatsanwaltschaft St. Pölten berichtet. Aufgrund der teilweise geständigen Angaben, dem Umstand eines jeweils festen Wohnsitzes und der bisherigen Unbescholtenheit wurden Anzeigen auf freiem Fuß angeordnet.

Jetzt E-Paper lesen