Wirtschaft

Ritter Sport gewinnt Vanillearoma-Prozess

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:03

In Deutschland hat die Stiftung Warentest den Schokoladen-Streit mit Ritter Sport verloren. Die Verbraucherschützer dürfen nicht mehr behaupten, Ritter verwende ein künstliches Vanille-Aroma für seine Voll-Nuss-Schokolade statt des angegebenen natürlichen Vanille-Aromas.

In Deutschland hat die Stiftung Warentest den mit Ritter Sport verloren. Die Verbraucherschützer dürfen nicht mehr behaupten, Ritter verwende ein künstliches Vanille-Aroma für seine Voll-Nuss-Schokolade statt des angegebenen natürlichen Vanille-Aromas.

Konkret wies das Oberlandesgericht München am Dienstag einen Widerspruch der Warentester gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I zurück.

"Mangelhaft" weil chemisch?

Die Stiftung Warentest hatte der Voll-Nuss-Schokolade des Herstellers mit der markanten quadratischen Form im November vergangenen Jahres die Note "mangelhaft" gegeben. Nach Überzeugung der Tester wurde ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt. Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und setzte per einstweiliger Verfügung durch, dass sie nicht mehr aufgestellt werden darf.

Welches Aroma benutzt?

Diese einstweilige Verfügung hat nun Bestand, die Stiftung Warentest kann nicht mehr juristisch dagegen vorgehen. Die Konsumentenschützer sind "natürlich nicht zufrieden mit dem Urteil." Das Gericht habe sich aber nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welches Aroma tatsächlich in der Schokolade eingesetzt wurde. Die Stiftung erwägt daher, in ein Hauptsacheverfahren einzutreten, um diese Frage klären zu lassen.

Allerdings hatte die Richterin bereits vor der Entscheidung erklärt, auf die Frage nach einem natürlichen oder chemischen Aroma komme es nicht an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Testergebnisses habe die Stiftung Warentest nicht beweisen können, dass es ein chemisches Aroma gewesen sei. Das sei entscheidend.

Recherche war in Ordnung

Die Stiftung Warentest wartet nun die schriftliche Begründung ab. Das Urteil wird wohl auch Folgen für zukünftige Tests haben. Das Gericht hatte die Recherche für die Bewertung als hinreichend bezeichnet, aber kritisiert, dass über die Recherche nicht ausreichend im Artikel im Heft der Stiftung Warentest berichtet worden war. Die Verbraucherschützer wollen sich die betreffenden Formulierungen nun genau ansehen.

Die Richterin hatte erklärt, wegen des "unglaublichen Gewichts" der Testergebnisse müssten sie ihre Worte besonders wägen.

Schwerer Schaden für Ritter

Von Seiten Ritter heißt es, man sei "sehr erfreut" und "ein Stück weit erleichtert" über die Entscheidung. Der Test habe Ritter mitten im Weihnachtsgeschäft massiv getroffen. Händler hätten gedroht, die Schokoladen aus den Regalen zu nehmen. Die Absatzkurve im Weihnachtsgeschäft sei schlechter verlaufen als bei der Konkurrenz. Vor dem Test war Ritter in Umfragen zum Unternehmensruf auf Platz zwei aller deutschen Firmen gestanden, danach nicht einmal mehr unter den ersten zehn. Eine Höhe des Schadens konnte der Betrieb nicht beziffern.

Das Gericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf eine halbe Million Euro fest. Die Kosten des Verfahrens muss die Stiftung Warentest tragen.

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