Ein 18-fach vorbestrafter Rollstuhlfahrer wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen versuchter Brandstiftung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er am 28. August Molotow-Cocktails und einen Pflasterstein auf das Cafe "Dublin" in Favoriten geworfen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Grund für die Attacke waren Hänseleien von Gästen des Lokals.
Ein 18-fach vorbestrafter Rollstuhlfahrer wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen versuchter Brandstiftung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er am 28. August Molotow-Cocktails und einen Pflasterstein auf das Cafe "Dublin" in Favoriten geworfen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Grund für die Attacke waren Hänseleien von Gästen des Lokals.
Der 56-Jährige, der seit einem Unfall im Jahr 1997 im Rollstuhl sitzt, wollte laut eigenen Angaben die Hänseleien der Lokalgäste nicht länger tatenlos mitansehen. Diese sollen ihm aus dem Schanigarten oft unschöne Sachen nachgerufen haben, wenn er dort mit seinem Rollstuhl vorbeifuhr. Die Vermutung der Vorsitzenden, dass er sich für ein bestehendes Lokalverbot rächen wollte, wies der Angeklagte zurück. Es gibt dort kein Behinderten-WC, weibliche Gäste hatten sich darüber beschwert, dass er die Damentoilette nutzte.
Pflasterstein und zwei Molotow-Cocktails
Der Rollstuhlfahrer schleuderte in den frühen Morgenstunden des 28. August zunächst einen Pflasterstein gegen die Eingangstür des Lokals. Danach warf er zwei mit Benzin gefüllte brennende Bierflaschen auf die Terrasse. Die Molotow-Cocktails hatte er bei sich zuhause hergestellt, das Wissen habe er "vom zu viel Computer-Spielen".
Die selbstgebastelten Wurfgeschosse verfehlten ihre Wirkung. Tische und Stühle waren aus Eisen und gingen nicht in Flammen aus. Außerdem regnete es, was die Wirkung der Molotow-Cocktails zusätzlich dämpfte. Der Pflasterstein konnte die Eingangstür aus Spezialglas nicht zertrümmern. Deshalb misslang auch das Vorhaben, einen "Denkzettel zu verpassen", sagte Verteidigerin Heike Sporn.
Verkehrskontrolle überführte ihn
Auch die Flucht verlief alles andere als nach Plan. Als er ums Eck fuhr, standen plötzlich zwei Polizisten vor ihm. Die Beamten, die eine Verkehrskontrolle durchführten, hielten ihn an. Über den 56-Jährigen wurde U-Haft verhängt.
Er habe das Lokal nicht "abfackeln" wollen, versicherte der Angeklagte dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Ingrid Altmann. "Ich hab' noch nie was anzündet außer a Camp-Feuer am Strand." Er habe sich "an diesen Personen" rächen und "a bissl an Schaden" anrichten wollen, "damit die net schon wieder um 8:00 Uhr in der Früh dort sitzen".
Bei der Strafbemessung hatten die 18 Vorstrafen des Mannes massive Auswirkungen. Dem 56-Jährigen war die Strafe zu hoch, er meldete Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.