Niederösterreich

Rosa siegte vor Gericht, doch AMS schlägt nun zurück

Rosa W. (42) hatte im Krankenstand eine Prüfung abgelegt, das AMS fror den Bezug ein. Die Mutter klagte mit Erfolg, doch das AMS legt Revision ein.

Rosa W. gewann gegen AMS - das AMS legt aber Revision ein.
Rosa W. gewann gegen AMS - das AMS legt aber Revision ein.
privat

Das AMS Niederösterreich will die Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht einfach so hinnehmen und legt Revision ein.

Kurzer Rückblick: Rosa W. aus dem Bezirk St. Pölten war Reisebüroleiterin, die Pandemie zwang die Niederösterreicherin zu einer Umschulung: Seit rund 18 Monaten macht sie jetzt die Ausbildung zur Krankenpflege-Fachassistentin.

Prüfung im Krankenstand

Nach einer Rippenverletzung (Rippenfissur, Anm.) musste die Mutter von zwei Kindern (10, 11) Anfang Jänner 2022 in den Krankenstand, legte dann dennoch eine Prüfung ab und musste danach erneut rund zwei Wochen (13. bis 25. Jänner 2022) in den Krankenstand. Am 26. Jänner war die Mutter wieder in der Krankenpflegeschule in Sankt Pölten wegen einer Prüfung (TPT-Prüfung), am 27. Jänner erschien die Auszubildende auch wieder im Dienst in einem Heim im Bezirk St. Pölten-Land.

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    Rosa W. schaut durch die Finger
    Rosa W. schaut durch die Finger
    privat

    Die 42-Jährige meldete dies auch der Krankenkasse, doch erst eine Woche später telefonisch dem AMS. Im Februar 2022 war die Enttäuschung dann groß, als am Konto der Niederösterreicherin nur knapp 700 Euro statt den erwarteten 1.300 Euro waren. Denn: Das AMS hatte den Bezug ab 26. Jänner eingefroren und rund 600 Euro nicht ausbezahlt - mehr dazu hier.

    Klage gegen AMS via AKNÖ

    Die 42-Jährige urgierte beim AMS, doch das Arbeitsmarktservice blieb hart, verwies an die Sozialhilfe. Doch weder Gemeinde noch Land NÖ waren für Rosa W. zuständig. Eine Beschwerde der AMS-Kundin blieb ohne Erfolg, sie wandte sich an die Arbeiterkammer NÖ, welche gemeinsam mit der Mutter vor Gericht zog.

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied nach Monaten schließlich für die Klägerin: In einer sehr ausführlichen Begründung verweist das Gericht darauf, dass keine Bestimmung besteht, wonach das Fachkräftestipendium zu unterbrechen oder einzustellen wäre, wenn das Ende des Krankenstandes dem AMS nicht binnen sieben Tagen gemeldet wird, obwohl unmittelbar nach Ende des Krankenstandes wieder an der Ausbildung teilgenommen wird. Eine Meldepflicht betrifft nur solche Umstände oder Ereignisse, die eine weitere Teilnahme an der Ausbildung oder deren erfolgreichen Abschluss gefährden - alles dazu hier.

    AMS nimmt Niederlage nicht hin

    Das AMS Niederösterreich wartete einige Zeit ab und entschied am Dienstagabend, Revision einzulegen: "Das AMS NÖ wird beim Verwaltungsgerichtshof Revision einbringen, um in diesem beziehungsweise in ähnlichen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist neu und von grundsätzlicher Bedeutung: sowohl für Frau W. als auch für das AMS und jene Kunden und Kundinnen, die an einem Fachkräftestipendium teilnehmen und dafür Geld-Leistungen vom AMS beziehen", so AMS NÖ-Sprecherin Martina Fischlmayr zu "Heute".