Österreich

Rot-Grün beschließt die neue Mindestsicherung

Anders als im Bund wird es keine Kürzungen oder Deckelungen geben. Aber die Auszahlung wird an Regeln gebunden. Kosten: 693 Mio. Euro.

Heute Redaktion
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Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ)
Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ)
Bild: Denise Auer

Einen Tag später als geplant – FPÖ und ÖVP hatten eine Abstimmung am Donnerstag verhindert – wurde am Freitag im Landtag die neue Wiener Mindestsicherung mit den Stimmen von SPÖ und Grüne beschlossen. "Unser Ziel war es, in Wien eine Konstruktion durch das Mindestsicherungsgesetz zu schaffen, mit der wir das letzte soziale Netz eng knüpfen wollten, nicht kürzen wollten, nicht deckeln wollten", so Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Wien habe "eine ganz klare Position, Wien hat sich entschieden für eine Mindestsicherung als letztes soziales Netz".

Strengere Regeln für Bezieher

Unangetastet bleibt Höchstbetrag von 844 Euro pro Monat für Alleinstehende und Alleinerzieher. Neu sind aber die strengeren Regeln, an die die Auszahlung geknüpft sind. Ein wichtiges Kriterium wird die Bereitschaft sein, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, heißt es von der Stadt. Eine, wie von Bürgermeisterkandidat Andreas Schieder (SPÖ) vorgeschlagene Wartefrist werde es nicht geben. "Wenn eine bundesweite Regelung kommt, dann können wir darüber diskutieren, im Wiener Mindestsicherungsmodell haben wir uns dagegen entschieden", so Frauenberger, die andernfalls "massive Einschränkungen auch in der sozialen Sicherheit" befürchtet.

Kritik kommt wenig überraschend von der Opposition: Die FPÖ fordert weiterhin die Umstellung von Geld- zu Sachleistungen. Für die ÖVP ist die Mindestsicherung längst zum "bedingungslosen Grundeinkommen" geworden. Auch die Neos stimmten gegen die neue Mindestsicherung, forderten eine dreimonatige Wartefrist.

Die Ausgaben für die Mindestsicherung werden vom Sozialressort mit rund 693 Millionen Euro beziffert. Gegenüber dem Vorjahr ist dieser Wert um 160 Millionen Euro gestiegen. (ck)