Österreich

Rotlicht-Boss erhielt 3 Jahre Haft & doch frei

Heute Redaktion
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Nach 31 Verhandlungstagen ist es nun endlich soweit: Das Urteil über den Wiener Rotlicht-Boss ist gefallen- und lautet drei Jahre bedingt. Richard St. muss die Strafe allerdings nicht absitzen, zumal er exakt zwei Jahre in U-Haft verbracht hat, die ihm auf das Strafausmaß anzurechnen waren. Zudem wurde entschieden, dass es keine Schutzgeld-Erpressungen gab.

Nach ist gefallen- und lautet drei Jahre bedingt. Richard St. muss die Strafe allerdings nicht absitzen, zumal er exakt zwei Jahre in U-Haft verbracht hat, die ihm auf das Strafausmaß anzurechnen waren. Zudem wurde entschieden, dass es keine Schutzgeld-Erpressungen gab.

Der Schöffensenat befand den 42-jährigen Geschäftsmann der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der betrügerischen Krida sowie der Anstiftung zur Sachbeschädigung - dabei ging es um zwei Buttersäure-Anschläge auf Nachtlokale in Wien und Tulln - für schuldig.

Das Gericht erspart dem Angeklagten allerdings das "Nachsitzen" des dritten Jahres, indem er vom Senat aus dem offenen Strafrest bedingt entlassen wurde. Der Berufsrichter und die beiden Schöffen gingen davon aus, dass es nicht nötig sei, Richard St. nach der formalen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe noch einmal ins Gefängnis zu schicken.

Keine Schutzgeld-Erpressungen

Der Richter bezeichnete den "Nokia Club" in der Urteilsbegründung als "Security-Dienst". Die Indizien, dass die von der Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift als Opfer angeführten Lokalbetreiber diesem unter Zwang beitraten und Geld ablieferten, waren für das Gericht "zu dünn", sagte Richter Stefan Erdei.

Peter A. fasste wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt aus.

Die vormalige, eng mit Richard St. verbundene Szene-Größe Dusko R. alias "Rocky" - der 57-Jährige hat sich inzwischen zur Ruhe gesetzt und verbringt seine Nächte als Taxifahrer - kam mit sieben Monaten, davon zwei unbedingt davon. Zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt bekam ein weiterer guter Bekannter von Richard St., der sehr wohl Teil der mafiösen Verbindung gewesen sein soll.

Gänzlich freigesprochen wurde demgegenüber Andreas B., der immerhin 19 Monate in U-Haft verbüßt hatte. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vor allem angelastet, im Auftrag von Richard St. eine missliebige Nachtclub-Betreiberin mit einem Baseball-Schläger halb tot geschlagen zu haben. Nach Ansicht des Gerichts war ihm jedoch die Täterschaft und Richard St. die Anstiftung nicht nachzuweisen.

"Absolut faires Verfahren"

In seinem Schlusswort hatte sich Richard St. beim Gericht "für das absolut faire Verfahren" bedankt: "So etwas habe ich noch nicht erlebt." Im Unterschied zur Polizei, die einseitig gegen ihn ermittelt habe, sei er im Grauen Haus unvoreingenommen behandelt worden, stellte der Hauptangeklagte fest. Das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe, sei "maßlos übertrieben".

Wie der 42-jährige Geschäftsmann betonte, hätten in den 13 Jahren, in denen er in der Rotlicht-Szene in der Bundeshauptstadt den Ton angab, Ruhe und Ordnung geherrscht: "Vor meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. Nach meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. In meiner Zeit hat es das nicht gegeben, weil ich besonnen aufgetreten bin."

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

 
Die Verhandlung lief, da Richard St. nach Ansicht von Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella mit den Mitangeklagten und weiteren Personen eine mafiöse Vereinigung gebildet habe, die vor allem Schutzgeld-Erpressungen und damit verbundenen Körperverletzungen und Sachbeschädigungen - ausgerichtet war.

Damit und mit ebenfalls inkriminierten Abgabenkürzungen habe sich St. "erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft im Bereich der Rotlichtlokale und eine Bereicherung im großen Umfang" sichern wollen